Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, stellt einen bedeutenden Schritt Deutschlands zur Förderung von Unternehmensverantwortung und Menschenrechten entlang globaler Lieferketten dar. Zentrales Ziel des Gesetzes ist, die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in internationalen Lieferketten zu verbessern, um so die Bedingungen für Beschäftigte und Umwelt weltweit zu stärken und zu schützen.
Verpflichtend für deutsche Unternehmen
Das LkSG verpflichtet Unternehmen mit Sitz in Deutschland sowie ausländische Unternehmen mit einer bedeutenden Zweigniederlassung in Deutschland, Sorgfaltspflichten zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards zu erfüllen. Diese umfassen insbesondere die Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Einrichtung eines Beschwerdeweges sowie eine regelmäßige Berichterstattung. Seit Januar 2023 sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gesetzlich dazu verpflichtet, die Anforderungen des LkSG umfassend zu berücksichtigen und innerhalb ihrer bestehenden Compliance-Prozesse zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen zu implementieren.
Mehr Transparenz
Durch die gesetzlichen Vorgaben sind Unternehmen dazu angehalten, Risiken wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Umweltverschmutzung und andere Menschenrechts- und Umweltverletzungen entlang ihrer Lieferketten zu erkennen und Abhilfe zu schaffen. Das LkSG trägt damit zur Erhöhung der Transparenz in Lieferketten bei und stellt sicher, dass unternehmerische Aktivitäten nicht zur Verletzung von Menschenrechten oder Umweltstandards beitragen.
Nicht zuletzt schafft das LkSG auch eine Grundlage für Sanktionen bei Verstößen, die von empfindlichen Bußgeldern bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen reichen können. Unternehmen müssen daher nicht nur zur Sicherstellung der Rechtskonformität, sondern auch zur Vermeidung von Reputationsschäden und wirtschaftlichen Nachteilen die Anforderungen des LkSG sorgfältig umsetzen.
Neue Anforderungen
In naher Zukunft ist durch die geplante EU-Lieferketten-Richtlinie voraussichtlich eine Verschärfung der bereits geltenden Anforderungen und Pflichten zu erwarten. Die EU-Richtlinie soll das bestehende Lieferkettengesetz verschärfen, indem sie eine größere Anzahl von Unternehmen in die Verantwortung nimmt und die Pflichten zur Überwachung der gesamten Lieferkette ausweitet. Obwohl der genaue Zeitpunkt der Einführung noch nicht feststeht, ist bereits heute klar, dass eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen zur Einhaltung erweiterter Sorgfaltspflichten verpflichtet werden wird. Zudem werden verschärfte Haftungspflichten eingeführt. Angesichts dessen besteht ein dringender Handlungsbedarf für Unternehmen. Es ist empfehlenswert, die sich abzeichnenden Entwicklungen der EU-Richtlinie bei der Gestaltung der Unternehmensprozesse frühzeitig zu berücksichtigen und diese intern umzusetzen.
So können wir Sie unterstützen:
Hier sehen Sie eine Auswahl an Bereichen, in denen wir Sie unterstützen können. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.
Wir sind Ihr Nachhaltigkeitsbeauftragter
Gerne übernehmen wir für Sie die Funktion des Menschenrechts- bzw. Nachhaltigkeitsbeauftragten.
Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistung als Nachhaltigkeits und CSR-Manager.
Risikomanagement und -analyse
Wir führen Risikobewertungen zur Identifizierung und Bewertung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in den Lieferketten durch.
Durch die Erstellung von Risiko-Karten visualisieren wir die Verteilung von Risiken entlang der gesamten Lieferkette (Risikomapping).
Auch führen wir spezifische Branchen- und Länderanalysen durch, die in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards als besonders risikobehaftet gelten.
Auditierung und Überwachung
Wir führen Vor-Ort-Audits bei Lieferanten (Lieferantenaudits) zur Überprüfung der Einhaltung von Sorgfaltspflichten durch und entwickeln und implementieren Systeme zur kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung von Sorgfaltspflichten.
Sie streben eine Zertifizierung (z. B. FairTrade, ISO-Standards) an? Wir unterstützen Sie gerne bei allen Schritten.
Beratung und Schulung
Wir beraten Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem LkSG. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten im Rahmen von Due-Dilligence-Prozessen.
Gerne unterstützen wir bei der Entwicklung und Implementierung von Strategien zur Einhaltung der LkSG-Anforderungen und schulen Ihre Mitarbeitenden und Lieferanten zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.
Auch führen wir Workshops zu spezifischen Themen wie Beschwerdemanagement oder Risikoprävention durch.
Compliance
Durch uns haben Sie die Möglichkeit, ein bewährtes Compliance-Managementsystem zu nutzen, mit dem nicht nur bestehende Strukturen erfasst und bewertet werden, sondern auch Prüfsysteme installiert werden können.
Dokumentation und Berichterstattung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der obligatorischen Berichte zur Erfüllung der Berichtspflichten.
Stakeholder-Management
Beim Aufbau und der Pflege von Beziehungen zu relevanten Interessengruppen wie NGOs, Gewerkschaften und lokalen Gemeinschaften sind wir gerne behilflich und wir richten und verwalten auch Mechanismen für betroffene Parteien zur Einreichung von Beschwerden.
Entwicklung und Implementierung von Richtlinien
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Unternehmensrichtlinien zur Einhaltung der LkSG-Anforderungen sowie Strategien zur Integration von Sorgfaltspflichten in bestehende Unternehmensprozesse und -richtlinien.
Krisenmanagement und Abhilfemaßnahmen
Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung von Krisen im Falle von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltproblemen in der Lieferkette.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln und implementieren wir Maßnahmen zur Beseitigung und Prävention von identifizierten Risiken.
Ihre Ansprechpartner
Dominik Bleckmann, Volljurist
Prokurist | Leiter Compliance
E-Mail: dbleckmann@re-move-this.datenschutz-nord.de
Telefon: +49 421 69 66 32-349
Markus Schönmann, Volljurist
Leiter Compliance | Senior Berater Datenschutz
E-Mail: mschoenmann@re-move-this.datenschutz-sued.de
Telefon: +49 931 30 49 76-24
Alexander Ernst, LL.M.
Senior Berater Datenschutz
E-Mail: aernst@re-move-this.datenschutz-nord.de
Telefon: +49 421 69 66 32-313
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