Betroffenenrechte im mexikanischen Datenschutzrecht

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes zum Schutz personenbezogener Daten im Besitz privater Parteien (Ley Federal de Protección de Datos Personales en Posesión de Particulares – LFPDPPP) im Jahr 2010 verfügt Mexiko über einen robusten Rechtsrahmen für Datenschutz und Betroffenenrechte. Das zentrale Element des Gesetzes ist der Schutz der ARCO-Rechte (Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch), die in der Aktualisierung des Gesetzes von 2025 noch klarer definiert wurden. ARCO leitet sich aus den spanischen Begriffen „acceso, rectificatión, cancelación, oposición“ ab. Werfen wir einen genaueren Blick darauf.

Zugang (Acceso)

Eines der wichtigsten Rechte für Betroffene in Mexiko ist der Zugang zu ihren personenbezogenen Daten und die Möglichkeit, Einblick in deren Verarbeitung zu erhalten. Dieses Recht umfasst das Wissen darüber, welche Daten erhoben werden, wie sie verarbeitet werden und zu welchen Zwecken. Der Zugang kann in physischer oder elektronischer Form oder in einem für die betroffene Person verständlichen Format erfolgen.

Dieses Recht ist entscheidend, damit Einzelpersonen nachvollziehen können, wie ihre Daten genutzt werden und informierte Entscheidungen treffen können.

Berichtigung (Rectificación)

Ein weiteres zentrales Recht ist die Berichtigung personenbezogener Daten. Betroffene können die Aktualisierung oder Korrektur ihrer Daten verlangen, wenn diese ungenau oder unvollständig sind. Dies stellt sicher, dass die Daten aktuell und zuverlässig bleiben – besonders wichtig bei sensiblen Informationen wie Finanz- oder Gesundheitsdaten.

In bestimmten Fällen müssen Betroffene zur Validierung ihrer Anfrage Nachweise vorlegen.

Löschung (Cancelación)

Das Recht auf Löschung umfasst zunächst eine Sperrung der Daten, gefolgt von deren endgültiger Löschung. Während der Sperrphase wird die Verarbeitung ausgesetzt – außer zur Speicherung, um mögliche Haftungsfragen zu klären. Nach Ablauf der Sperrfrist müssen die Daten gelöscht werden, ähnlich dem Prinzip des „Rechts auf Vergessenwerden“ in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Dieses Recht ermöglicht es Betroffenen, die Kontrolle über ihre Daten zurückzuerlangen und deren Verarbeitung zu beenden, insbesondere wenn sie rechtswidrig erfolgt.

Widerspruch (Oposición)

Das Recht auf Widerspruch erlaubt es Betroffenen, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen, sofern ein berechtigter Grund vorliegt, der ihre Interessen oder Privatsphäre gefährden könnte. Das gilt auch wenn die Verarbeitung rechtmäßig ist.

Dieses Recht stärkt die Selbstbestimmung der Betroffenen über die Nutzung ihrer Daten.

Über ARCO hinaus

Neben den ARCO-Rechten haben Betroffene weitere Rechte, z. B.:

  • Information über automatisierte Entscheidungen und die Möglichkeit, die zugrunde liegenden Daten zu prüfen
  • Widerruf der Einwilligung (jederzeit)
  • Verweigerung der Verarbeitung für bestimmte Zwecke

Betroffene können zudem Beschwerden bei dem Secretaría de Anticorrupción y Buen Gobierno (SACBG) einreichen, wenn sie glauben, dass ihre Rechte verletzt wurden. Das SACBG ist für die Durchsetzung des LFPDPPP und die Sicherstellung der Einhaltung verantwortlich.

Wir unterstützen Sie

Die Betroffenenrechte in Mexiko sind umfassend und geben Einzelpersonen ein hohes Maß an Kontrolle über ihre Daten. Unternehmen, die in Mexiko tätig sind, müssen Verfahren einrichten, um Anfragen effizient und gemäß dem mexikanischen Datenschutzrecht zu beantworten. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Datenschutzberater*innen ist ein entscheidender Schritt, um Rechtskonformität sicherzustellen und rechtliche sowie Reputationsrisiken zu vermeiden.

Die FIRST PRIVACY bietet maßgeschneiderte Lösungen, um sicherzustellen, dass Ihre Datenverarbeitungsaktivitäten vollständig konform zum LFPDPPP sind. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Datenprozesse zu optimieren und gleichzeitig Vertrauen und Glaubwürdigkeit im mexikanischen Markt zu bewahren.

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Tania Vanessa Eslava Suarez

Tania Vanessa Eslava Suarez, MLB

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