An Anbieter und Betreiber von KI-Anwendungen werden in der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) umfangreiche Anforderungen gestellt, bei deren Umsetzung wir gerne behilflich sind. Unsere KI-Beratung setzt genau dort an, wo aus rechtlichen Vorgaben konkrete, im Alltag umsetzbare Prozesse werden müssen.
Unsere Leistungen im Rahmen der KI-Beratung
Unsere KI-Beratung umfasst folgende in der KI-VO normierte Tätigkeiten:
- Risikoklassifizierung von KI-Anwendungen (Art. 5, 6 und 51 KI-VO)
- Aufbau und Betrieb eines Risiko- und Qualitätsmanagementsystems (Art. 9 und 17 KI-VO)
- Beratung zu Aufzeichnungs-, Dokumentations-, Informations- und Meldepflichten (Art. 11, 12, 13, 18, 50 und 73 KI-VO)
- Durchführung einer Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27 KI-VO)
- Registrierung der Anwendung in der EU-Datenbank (Art. 49 und 71 KI-VO)
- Unterstützung beim Konformitätsbewertungsverfahren (Art. 43 und 47 KI-VO)
Synergie mit dem Datenschutz: Sobald ein KI-System personenbezogene Daten verarbeitet, greifen parallel die Pflichten der DSGVO. Wir prüfen beide Ebenen in einem gemeinsamen Beratungsprozess – das vermeidet Doppelarbeit und widersprüchliche Ergebnisse.
1
Bestandsaufnahme
Auf Basis Ihres Verarbeitungsverzeichnisses erfassen wir alle eingesetzten KI-Systeme – bei Bedarf legen wir das Verzeichnis gleich mit an.
2
Klassifizierung
Einordnung in verbotene, allgemeine, bestimmte oder Hochrisiko-KI-Systeme – dokumentiert in unserem Managementsystem DSN port.
3
Umsetzung & Registrierung
Pflichten erfüllen, EU-Datenbank-Registrierung vorbereiten, Konformitätsbewertung begleiten.
Ab wann brauche ich eine KI-Beratung zur KI-VO?
Sobald Sie KI-Systeme einsetzen, entwickeln oder in Verkehr bringen, lohnt sich eine frühzeitige Klassifizierung – insbesondere, weil ab dem 2. August 2026 die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme vollumfänglich gelten.
Was ist eine Grundrechte-Folgenabschätzung?
Bei bestimmten Hochrisiko-KI-Systemen müssen Betreiber nach Art. 27 KI-VO die Auswirkungen auf Grundrechte bewerten. Wir führen diese Bewertung gemeinsam mit Ihnen durch, häufig in Kombination mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO.
Muss jedes KI-System in der EU-Datenbank registriert werden?
Nein, die Registrierungspflicht nach Art. 49 und 71 KI-VO betrifft insbesondere Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III. Wir prüfen für Sie, ob und in welchem Umfang eine Registrierung erforderlich ist.
Unsere weiteren KI-Leistungen
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir stellen Ihnen ein zu Ihrer Fragestellung passendes, interdisziplinäres Team aus Berater*innen zusammen.
Falls sich Ihre Anfrage auf eine Organisation außerhalb Deutschlands bezieht, helfen Ihnen diese Kontakte weiter.