Geldwäschebeauftragter

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen kriminell erworbener Gelder in den legalen Finanzkreislauf. Viele Unternehmen, wie Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Veranstalter bzw. Vermittler von Glücksspielen, müssen einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Hierbei ist der Pflichtenkatalog für die Unternehmen in den letzten Jahren deutlich größer geworden. Für 2024 ist bspw. die Registrierung im Meldeportal „goAML Web“ zwingend.

Aufgaben des Geldwäschebeauftragten

Der Geldwäschebeauftragte ist für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften gemäß § 7 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) im Unternehmen zuständig. Hierbei ist er der für das Unternehmen zuständige Ansprechpartner für Behörden, Staatsanwaltschaften und insbesondere die Aufsicht. Der Beauftragte übernimmt die Beantwortung der Auskunftsersuchen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und führt die Verdachtsmeldungen (§ 43 Abs. 1 GwG) durch.

Der Geldwäschebeauftragte muss

  • den Geschäftsgegenstand des Unternehmens vor dem Hintergrund des GwG analysieren um etwaige geldwäscherelevanten Risikostrukturen und Gefahrenquellen zeitnah zu erkennen. Hierzu zählt ein dezidiertes Risk -Assessment mit GwG-Schwerpunkt.  
  • je nach Geschäftsprozess und Risiko angepasste Anweisungen, Gefährdungsanalysen etc. erstellen und auf deren Umsetzung achten.
  • Verfahren und regelmäßige Kontrollen definieren und Prüfintervalle festlegen.

Der Geldwäschebeauftragte ist der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnet. und ist bei seiner Arbeit unabhängig. 

Der Geldwäschebeauftragte ist zumeist mit weiteren Aufgaben betraut, wie der Planung und Durchführung von Mitarbeiterschulungen, der Erstellung von Arbeitsanweisungen, Merkblättern, Richtlinien und ggf. auch mit der Durchführung von Mitarbeitendenzuverlässigkeitsprüfungen.

Gerne übernehmen wir auch für Sie die Rolle als externer Geldwäschebeauftragter.

Unsere Vorgehensweise

Unser Vorgehen lässt sich in drei Bereiche aufteilen, die auch separat beauftragt werden können:

Blaues Outline-Icon mit Personen und einem Wappen mit Häkchen.

Workshop

  • Erläuterung der generellen Anforderungen des GwG
  • Besprechung und Erfassung der Geschäftstätigkeiten Ihres Unternehmens und der vorhandenen Geschäftsbereiche
  • Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse Ihres Unternehmens
  • Berücksichtigung ggf. vorhandener Abhängigkeiten Ihres Unternehmens als Teil einer Unternehmensgruppe
Blaues Outline-Icon mit einem Warndreieck und einer Person am Laptop davor.

Risikoanalyse

  • Analyse des Geschäftsgegenstands des Unternehmens vor dem Hintergrund des Geldwäschegesetzes (GwG)

  • Ableitung des Pflichtenkatalogs aus dem GwG und der hieraus resultierenden Sorgfaltspflichten (u. a. Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten)

  • Unterstützung bei der Erstellung interner Richtlinien zur Steuerung der Risiken nach dem GwG

Blaues Outline-Icon mit einem Dokument und einem Wappen mit Häkchen davor.

Konzeptionierung eines angemessenen Risikomanagements gem. GwG

  • Zusammenfassung des gemeinsamen Workshops
  • Beschreibung der Verpflichteten und der wirtschaftlich Berechtigten nach dem GwG
  • Unterstützung bei der Etablierung eines Risikomanagements unter Berücksichtigung der im Rahmen der Risikoanalyse abgeleiteten Pflichten, u. a. KYC (Know Your Customer), UBO (Ultimate Beneficial Owner), Zweck, PeP (politisch exponierte Personen) und Überwachung
  • Jährlicher Risikobericht

Unsere Geldwäschebeauftragten stehen auch Ihren Mitarbeitenden als kompetente Ansprechpartner für Fragen aus dem Tagesgeschäft zur Verfügung und fungieren gleichzeitig als wichtige Anlaufstelle für interne Hinweisgeber. 

Ihre Vorteile, wenn Sie uns als externen Geldwäschebeauftragten bestellen:

  • wir verfügen über ein umfangreiches Fachwissen
  • auch im Urlaubs-/Krankheitsfall steht ein Vertreter zur Verfügung
  • unsere Kosten sind transparent und kalkulierbar
  • wir unterliegen keinem Kündigungsschutz
  • Haftungsübernahme
  • wir können Synergieeffekte nutzen

Ihre Ansprechpartner

Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere umfassenden Dienstleistungen im Bereich Geldwäschebeauftragter zu erfahren und einen Termin zu vereinbaren. 

Dominik Bleckmann

Dominik Bleckmann, Volljurist

Prokurist | Leiter Compliance

E-Mail: dbleckmann@re-move-this.datenschutz-nord.de

Telefon: +49 421 69 66 32-349

Markus Schönmann

Markus Schönmann, Volljurist

Leiter Compliance | Senior Berater Datenschutz

E-Mail: mschoenmann@re-move-this.datenschutz-sued.de

Telefon: +49 931 30 49 76-24

Falko Klages

Falko Klages, Volljurist

Senior Berater Datenschutz | Berater Compliance

E-Mail: fklages@re-move-this.datenschutz-nord.de

Telefon: +49 421 69 66 32-329

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