Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen kriminell erworbener Gelder in den legalen Finanzkreislauf. Viele Unternehmen, wie Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Veranstalter bzw. Vermittler von Glücksspielen, müssen einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Hierbei ist der Pflichtenkatalog für die Unternehmen in den letzten Jahren deutlich größer geworden. Für 2024 ist bspw. die Registrierung im Meldeportal „goAML Web“ zwingend.
Aufgaben des Geldwäschebeauftragten
Der Geldwäschebeauftragte ist für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften gemäß § 7 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) im Unternehmen zuständig. Hierbei ist er der für das Unternehmen zuständige Ansprechpartner für Behörden, Staatsanwaltschaften und insbesondere die Aufsicht. Der Beauftragte übernimmt die Beantwortung der Auskunftsersuchen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und führt die Verdachtsmeldungen (§ 43 Abs. 1 GwG) durch.
Der Geldwäschebeauftragte muss
- den Geschäftsgegenstand des Unternehmens vor dem Hintergrund des GwG analysieren um etwaige geldwäscherelevanten Risikostrukturen und Gefahrenquellen zeitnah zu erkennen. Hierzu zählt ein dezidiertes Risk -Assessment mit GwG-Schwerpunkt.
- je nach Geschäftsprozess und Risiko angepasste Anweisungen, Gefährdungsanalysen etc. erstellen und auf deren Umsetzung achten.
- Verfahren und regelmäßige Kontrollen definieren und Prüfintervalle festlegen.
Der Geldwäschebeauftragte ist der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnet. und ist bei seiner Arbeit unabhängig.
Der Geldwäschebeauftragte ist zumeist mit weiteren Aufgaben betraut, wie der Planung und Durchführung von Mitarbeiterschulungen, der Erstellung von Arbeitsanweisungen, Merkblättern, Richtlinien und ggf. auch mit der Durchführung von Mitarbeitendenzuverlässigkeitsprüfungen.
Gerne übernehmen wir auch für Sie die Rolle als externer Geldwäschebeauftragter.
Unser Vorgehen lässt sich in drei Bereiche aufteilen, die auch separat beauftragt werden können:
Unsere Geldwäschebeauftragten stehen auch Ihren Mitarbeitenden als kompetente Ansprechpartner für Fragen aus dem Tagesgeschäft zur Verfügung und fungieren gleichzeitig als wichtige Anlaufstelle für interne Hinweisgeber.
Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere umfassenden Dienstleistungen im Bereich Geldwäschebeauftragter zu erfahren und einen Termin zu vereinbaren.