KI-Prüfschema für Hochrisiko-KI-Systeme

Am 1. August 2024 ist die KI-Verordnung (KI-VO, engl. AI Act) in Kraft getreten. Viele Pflichten hängen von der Art des KI-Systems ab. Die KI-VO kennt drei Arten von KI-Systemen: 

  • allgemeine KI-Systeme
  • bestimmte KI-Systeme
  • Hochrisiko-KI-Systeme

Ob ein KI-System als Hochrisiko-KI-System eingestuft werden muss oder nicht, ergibt sich aus Art. 6 KI-VO. Art. 6 Abs. 2 KI-VO regelt, welche Systeme grundsätzlich als Hochrisiko-KI-System eingestuft werden. Der Absatz verweist auf Anhang III der KI-VO. An die drei unterschiedlichen System werden ganz verschiedene Anforderungen gestellt. 

Wir bieten Ihnen hier einen Entscheidungsbaum an, der Sie dabei unterstützt, festzustellen, ob ihr KI-System ein Hochrisiko-KI-System ist.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

1. Risikoabfrage (Art. 6 Abs. 3 KI-VO)

Birgt das KI-System kein erhebliches Risiko der Beeinträchtigung in Bezug auf die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte natürlicher Personen?

oder

Wird durch das KI-System das Ergebnis der Entscheidungsfindung nicht wesentlich beeinflusst? 

oder

Ist das KI-System dazu bestimmt, eine eng gefasste Verfahrensaufgabe durchzuführen? 

oder

Ist das KI-System dazu bestimmt, das Ergebnis einer zuvor abgeschlossenen menschlichen Tätigkeit zu verbessern?

oder

Ist das KI-System dazu bestimmt, Entscheidungsmuster oder Abweichungen von früheren Entscheidungsmustern zu erkennen, und ist nicht dazu gedacht, die zuvor abgeschlossene menschliche Bewertung ohne eine angemessene menschliche Überprüfung zu ersetzen oder zu beeinflussen?

oder

Ist das KI-System dazu bestimmt, eine vorbereitende Aufgabe für eine Bewertung durchzuführen?

Sobald eine Frage mit Ja beantwortet wird, weiter mit Abschnitt 3

Wenn alle Fragen mit Nein beantwortet werden, weiter mit Abschnitt 2

2. Hochrisiko-Bereiche (Art. 6 Abs. 2 KI-VO, Anhang III)

Wird das System in einem der folgenden Bereiche eingesetzt? Wenn Sie eine der dort genannten Fragen mit Ja beantworten können, dann liegt wahrscheinlich ein Hochrisikosystem vor.

3. Sicherheitsbauteil oder Produkt kritischer Bereiche (Art. 6 Abs. 1 KI-VO, Anhang I)

Wird das KI-System als Sicherheitsbauteil folgender Produkte verwendet oder ist das KI-System selbst ein solches Produkt?

  • Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte, abnehmbare Gelenkwellen
  • Spielzeuge
  • Sportboote, Wassermotorräder
  • Aufzüge
  • Geräte und Schutzsysteme für explosionsgefährdete Bereiche
  • Funkanlagen
  • Druckgeräte und Kessel
  • Seilbahnen
  • persönliche Schutzausrüstungen, u. a. für Selbstverteidigung und Schutz vor Witterungseinflüssen
  • Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
  • Medizinprodukte
  • In-vitro-Diagnostika-Systeme
  • Systeme der Zivilluftfahrt
  • zwei- drei- oder vierrädrige Fahrzeuge
  • land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Schiffsausrüstungen
  • Eisenbahnsysteme
  • Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Wenn eine Frage mit Ja beantwortet wird, liegt möglicherweise ein Hochrisiko-KI-System vor und es sind weitere Prüfungen notwendig.

Wenn Sie ganz sicher sein wollen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ihre Ansprechpartner

Bei allen Fragen rund um das Thema KI sprechen Sie uns gerne an. Wir stellen Ihnen ein zu Ihrer Fragestellung passendes, interdisziplinäres Team aus Berater*innen zusammen.

Oliver Stutz

Oliver Stutz, Volljurist

Geschäftsführer

E-Mail: ostutz@re-move-this.datenschutz-nord.de

Telefon: +49 421 69 66 32-314

datenschutz nord GmbH, Bremen

Sven Venzke-Caprarese

Sven Venzke-Caprarese, Volljurist

Geschäftsführer

E-Mail: svenzke-caprarese@re-move-this.datenschutz-nord.de

Telefon: +49 421 69 66 32-318

datenschutz nord GmbH, Bremen

Christian Borchers

Dr. iur.

Christian Borchers, Volljurist

Geschäftsführer

E-Mail: office@re-move-this.datenschutz-sued.de

Telefon: +49 931 30 49 76-0

datenschutz süd GmbH, Würzburg

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Peter Suhren

Peter Suhren, Volljurist

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Cihan Parlar, LL.M. (Tilburg)

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