Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) gilt ab dem 11. Dezember 2027 verbindlich für alle Hersteller von Hardware und Software, die mit einem Netzwerk oder Gerät verbunden werden kann – vom Industriesteuergerät bis zur mobilen App. Die Anforderungen greifen tief in Produktdesign, Entwicklung, Betrieb und Dokumentation ein. Bereits ab dem 11. September 2026 sind Hersteller verpflichtet einer Meldepflicht für Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle bzgl. aller Produkte auf dem EU-Markt – alte und neue Produkte – zu melden.

Wenn Ihr Produkt vernetzt ist, betrifft Sie der CRA

Alle Produkte, die digitale Elemente enthalten und in der EU verkauft werden, müssen die Anforderungen des CRA erfüllen. Die Bandbreite der betroffenen Produkte im B2B- und B2C-Bereich ist groß: Von Smartphones, über vernetztes Spielzeug, SMGW, Smart-Home-Produkte und Firewalls bis hin zu Firmensoftware und Computerspielen. Für solche Produkte legt der CRA ein Mindestmaß an Cybersicherheit fest. Ausgenommen vom CRA sind lediglich nicht kommerzielle Open-Source-Softwareprodukte sowie bestimmte Produkte aus Ausnahmesektoren. So sind bspw. Medizinprodukte nicht vom CRA betroffen, weil sie bereits unter strenge sektorspezifische EU-Vorschriften zur Cybersicherheit fallen und das „lex specialis“ hier Vorrang hat.

CRA-Compliance erfordert juristische und vor allem technische Expertise. Wir vereinen beides: Unsere Jurist*innen aus der Compliance identifizieren die rechtlichen Anforderungen des CRA und unsere Informationssicherheits-Expert*innen unterstützen Sie bei der Umsetzung der Cybersicherheitsanforderungen. Dabei kann unser Pentest-Team Schwachstellen identifizieren, bevor sie zum Sicherheitsrisiko werden.

Bei uns erhalten Sie CRA-Beratung aus einer Hand – praxisnah und wirksam.

Wo steht Ihr Produkt im Lebenszyklus?

Der CRA denkt Produktsicherheit vom Design bis zur Außerbetriebnahme – also entlang des gesamten Produktlebenszyklus. Unsere Leistungen folgen diesem Prinzip.

Design

Bereits in der Konzeptionsphase legt der CRA fest: Sicherheit ist kein Add-on, sondern Bestandteil der Produktarchitektur („Security by Design“). Wir unterstützen Sie bei der Risikoanalyse und Bedrohungsmodellierung, der Entwicklung eines Secure Development Lifecycle (SDLC) sowie der frühzeitigen Dokumentation Ihrer Cybersicherheitsanforderungen gemäß Anhang I CRA.

Development

In der Entwicklungsphase entstehen die Nachweise, die später in die technische Dokumentation und Konformitätsbewertung einfließen. Wir begleiten Sie beim Aufbau von Schwachstellenmanagement-Prozessen und der Erstellung der Software Bill of Materials (SBOM), bei Security-Tests sowie bei der Etablierung eines Coordinated Vulnerability Disclosure (CVD-)Prozesses nach BSI TR-03183-3.

Produktion / Betrieb

Während des Betriebs müssen Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle erkannt, gemeldet und behoben werden. Wir bauen mit Ihnen die notwendigen Prozesse auf: Meldewege und Verantwortlichkeiten für die Frühwarnung und 72-Stunden-Meldung, interne Triage- und Eskalationsabläufe sowie Kommunikations­vorlagen. So weiß Ihr Team im Ernstfall genau, was zu tun ist – ohne auf externe Unterstützung warten zu müssen.

End of Life Cycle

Auch das Ende des Produktlebenszyklus ist im CRA reguliert. Hersteller müssen Sicherheitsupdates über den gesamten Unterstützungszeitraum (mindestens fünf Jahre) bereitstellen und Nutzer informieren. Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines Update- und Supportkonzepts, bei der sicheren Datenlöschung sowie bei der abschließenden Dokumentation und Kommunikation gegenüber Behörden und Nutzern.

Unsere Leistungen für Ihre CRA-Compliance

Bevor Sie investieren, klären wir: Fällt Ihr Produkt überhaupt in den Anwendungsbereich des CRA? Welche Risikoklasse gilt („Standardprodukt“, „wichtiges Produkt“ (Klasse I/II), „kritisches Produkt“)? Welches Konformitätsbewertungsverfahren ist vorgeschrieben? Das Ergebnis ist eine belastbare Einschätzung als Entscheidungsgrundlage.

Auf Basis Ihrer Produktarchitektur und Ihres Einsatzkontextes erstellen wir eine strukturierte Cybersicherheits-Risikoanalyse gemäß den Anforderungen des Anhang I CRA – einschließlich Bedrohungsmodellierung, Risikobehandlung und Dokumentation.

Wir konzipieren und implementieren mit Ihnen zusammen einen Vulnerability-Management-Prozess, der alle CRA-Anforderungen erfüllt: von der strukturierten Erkennung und Triage über SLA-basierte Reaktionszeiten bis hin zum CVD-Prozess, zu Security Advisories und zur SBOM-Pflege.

Nach einem Sicherheitsvorfall begleiten wir Sie organisatorisch bei der Nachbereitung: Was hat zum Vorfall geführt? Wie hat die Reaktion funktioniert? Wurde die Ursache tatsächlich abgestellt? Diese strukturierte Aufarbeitung ist nicht nur gute Praxis – sie ist Teil der Nachweispflichten des CRA.

Wir überprüfen Ihre Produktarchitektur auf Angriffsflächen, begleiten das Hardening (sichere Standardkonfiguration, Zugriffsschutz, Verschlüsselung, Datenminimierung) und führen technische Tests durch – von der Schnittstellenanalyse bis zum Penetrationstest.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der vollständigen technischen Dokumentation nach Anhang VII CRA, bereiten die Konformitätsbewertung vor (Modul A, B+C oder H – je nach Produktklasse) und begleiten Sie bis zur EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.

Unsere Berater*innenstellen sicher, dass Ihre Nutzerinformationen und Anleitungen (Anhang II CRA) vollständig und rechtskonform sind – und dass Sie bei Meldepflichten, Marktüberwachung und behördlicher Kommunikation richtig aufgestellt sind.

Sie möchten die Verantwortung für die laufende CRA-Konformität nicht intern aufbauen? Wir übernehmen die Rolle des externen CRA-Beauftragten – koordinieren die beteiligten Bereiche, halten Ihre Dokumentation aktuell und stehen als Ansprechpartner für Behörden und Auditoren bereit. Alle Ergebnisse und Nachweise werden in DSN port dokumentiert und sind für Sie jederzeit abrufbar.

Die Übergangsfristen laufen – jetzt handeln!

Die vollständigen CRA-Anforderungen gelten ab dem 11. Dezember 2027. Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle greifen bereits ab dem 11. September 2026. Wer jetzt beginnt, hat ausreichend Zeit für eine strukturierte, wirtschaftliche Umsetzung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Thomas Wennemann

Thomas Wennemann

Prokurist | Leiter Informationssicherheit

E-Mail: twennemann@re-move-this.datenschutz-nord.de

Telefon: +49 421 69 66 32-346

datenschutz nord GmbH, Bremen

Dominik Bleckmann

Dominik Bleckmann, Volljurist

Prokurist | Leiter Compliance

E-Mail: dbleckmann@re-move-this.datenschutz-nord.de

Telefon: +49 421 69 66 32-349

datenschutz nord GmbH, Bremen

Markus Schönmann

Markus Schönmann, Volljurist

Leiter Compliance | Senior Berater

E-Mail: mschoenmann@re-move-this.datenschutz-sued.de

Telefon: +49 931 30 49 76-24

datenschutz süd GmbH, Würzburg

Erion Murati

Dr. Erion Murati

Berater Informationssicherheit

E-Mail: emurati@re-move-this.datenschutz-nord.de

Telefon: +49 30 308 77 49-17

datenschutz nord GmbH, Berlin

FAQ zum Cyber Resilience Act

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