Künstliche Intelligenz (KI)
Künstliche Intelligenz (KI) boomt in vielen Bereichen und Branchen. Durch KI-Tools können Aufgaben im Arbeitsalltag oft in deutlich kürzerer Zeit erledigt werden. Diese Zeit- und damit die Kostenersparnis ist natürlich verlockend. Viele Nutzende wissen jedoch nicht, was mit den eingegebenen Daten passiert. Was macht bspw. der Anbieter eines Large Language Models (LLM) mit diesen Daten? Werden sie auch für Trainingszwecke verwendet? Worauf ist bei Lizenzverträgen für KI-Tools zu achten, um die personenbezogenen Daten von Beschäftigten, Kund*innen oder Patient*innen zu schützen? Welche möglichen Fallstricke gibt es hierbei und was steht im „Kleingedruckten“? Diese und weitere Fragen beschäftigen derzeit Verantwortliche und Mitarbeitende in Unternehmen und Organisationen.
KI-Kompetenz erwerben und Mitarbeitende schulen
Den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI-Systemen gibt die „Verordnung über künstliche Intelligenz“, die sog. KI-Verordnung (KI-VO, engl. AI Act), vor, die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Die KI-VO fordert von Unternehmen und Organisationen, die KI-Systeme anbieten oder betreiben, u. a., dass sie ihren Beschäftigten eine ausreichende „KI-Kompetenz“ vermitteln (Art. 4 KI-VO). Wenn Sie bspw. KI-Tools, wie ChatGPT oder Microsoft Copilot, mit einer Unternehmenslizenz nutzen, sind Sie bereits Betreiber eines KI-Systems und müssen Ihre Mitarbeitende bis zum 2. August 2025 entsprechend weiterbilden.
Wir unterstützen Sie mit unseren Schulungsangeboten. Zum Thema KI-Kompetenz bieten wir Ihnen auch individuelle, auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare oder Webinare an. Sprechen Sie uns gerne an!
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