Riskante Geldanlagen bei Versorgungswerken und Kassenärztlichen Vereinigungen: Wie Fehlinvestitionen die Renten tausender Zahnärzte gefährden – und warum der Fall weit über Berlin hinausreicht. Mit diesem Thema befasst sich der Blogbeitrag.
Was ist vorgefallen?
Wer als Rechtsanwältin, Ärztin, Zahnarzt oder Apotheker in Deutschland tätig ist, zahlt i. d. R. nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern in ein berufsständisches Versorgungswerk der jeweiligen Kammer. Die Mitgliedschaft ist Pflicht, die Beiträge sind hoch, und das Versprechen lautet: Das Geld wird sicher und langfristig für Alter, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene angelegt. Und genau dieses Versprechen wird derzeit bedroht. Beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) klafft ein „Milliardenloch“, und parallel dazu wird bekannt, dass zahlreiche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) Beitrags- und Verwaltungsgelder in einen hochriskanten Immobilienfonds investiert haben und ihnen vergleichbare Szenarien drohen.
Das VZB sichert die Altersversorgung von rund 11.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten aus Berlin, Brandenburg und Bremen. Nach Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer im Jahr 2025 zeigte sich, dass die Kapitalanlagen offenbar erheblich weniger wert sind als in den Büchern angenommen. Befürchtet wird eine Versorgungslücke von mehr als einer Mrd. Euro, in etwa der Hälfte des gesamten Anlagevermögens, das zuletzt bei rund 2,2 Mrd. Euro lag.
Die Ursache sind nach bisherigem Kenntnisstand riskante Anlagestrategien, die mit dem Auftrag einer Pflicht-Altersvorsorge kaum vereinbar sind. Laut Berichten des Handelsblatts flossen dreistellige Millionenbeträge u. a. in ein Hotel- und Immobilienunternehmen, eine Recyclingfirma in Kalifornien, ein Versicherungs-Start-up und ein Logistikunternehmen. Mehrere dieser Firmen sollen schon zum Zeitpunkt der Investition verschuldet oder defizitär gewesen sein – eigene Due-Diligence- oder Bonitätsprüfungen habe es dennoch nicht gegeben.
Der Fall hat nunmehr ein mehrdimensionales juristisches Nachspiel: Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen frühere Verantwortliche. Nach einem Durchsuchungsbeschluss, über den das Handelsblatt berichtete, werden 18 Personen – frühere Mitglieder des Verwaltungs- und des Aufsichtsausschusses sowie Angestellte – beschuldigt, insgesamt mehr als 230 Mio. Euro veruntreut zu haben. Ihnen wird vorgeworfen, die Investments freigegeben oder nicht ausreichend geprüft zu haben. Zudem prüft die Behörde einen Anfangsverdacht der Bestechlichkeit bzw. Bestechung. Für alle Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin stellte im Januar 2026 mit Urteil vom 30. Januar 2026 (Az. 21 Ca 13264/25) fest, dass die Kündigung des früheren Direktors des Versorgungswerks der Zahnärztekammer (VZB) zulässig war; er habe seine Stellung – auch in den Gremien zahlreicher Beteiligungsunternehmen – missbraucht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Versorgungswerk fordert von ihm knapp 50 Mio. Euro Schadenersatz. Die Kündigung einer an Anlageentscheidungen beteiligten Abteilungsleiterin scheiterte dagegen im Juni 2026 aus formalen Gründen, weil Fristen versäumt und der Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört worden waren (ArbG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2026, Az. 22 Ca 13829/25). Nach dem Skandal wurde ein neuer Vorstand gewählt, der nun gegen frühere Führungskräfte und Gremienmitglieder vorgeht. Vor dem Landgericht (LG) Berlin wurde Klage gegen zwölf Beklagte, frühere Führungskräfte und Gremienmitglieder, die Apobank als ehemalige Anlageberaterin, die beteiligte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als frühere Abschlussprüferin – und das Land Berlin erhoben. Von der Prüfungsgesellschaft verlangt das Versorgungswerk allein knapp 82 Mio. Euro für Auszahlungen zwischen Oktober 2024 und April 2025, die bei ordnungsgemäßer Prüfung nach Ansicht des VZB hätten verhindert werden können. Die Apobank weist eine Mitschuld zurück.
Wer hat eigentlich die Aufsicht?
Die Frage nach der Aufsicht ist üblicherweise in solchen Fällen aus Compliance-Sicht der entscheidende Punkt – in dem vorgenannten Fall einer der heikelsten Punkte. Die interne Kontrolle lag bei ehrenamtlich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten in den Gremien. Die staatliche Aufsicht ist in Berlin geteilt: Die Rechtsaufsicht führt die Senatsverwaltung für Gesundheit, die Versicherungsaufsicht – und damit die Kontrolle darüber, ob das Geld in zulässige Anlagen fließt – führt die Senatsverwaltung für Wirtschaft. Dass das Land Berlin selbst auf der Beklagtenseite steht, zeigt, wie grundsätzlich die Frage des Aufsichtsversagens inzwischen gestellt wird.
Was folgt nun für die Betroffenen?
Für die betroffenen Mitglieder stellt sich die entscheidende Frage, ob und wie stark ihre laufenden Renten und Anwartschaften gekürzt werden. Eine endgültige Antwort ist derzeit noch nicht möglich. Das Versorgungswerk selbst teilte auf seiner Website mit, dass derzeit mit externen Sachverständigen ein Konzept zu den Auswirkungen auf Renten und Anwartschaften erarbeitet wird. Darüber entscheidet die Vertreterversammlung; notwendige Satzungsänderungen muss zusätzlich die Aufsichtsbehörde genehmigen. Belastbare Zwischenergebnisse gebe es bislang nicht. Eine Vertreterversammlung fand vor Kurzem am 7. Oktober 2026 statt, die nächste ist für den 14. November 2026 angesetzt. Da es anders als in der gesetzlichen Rente bei Versorgungswerken keinen staatlichen Zuschuss gibt, der ein solches Loch ausgleichen würde, müssen Verluste letztlich aus dem System selbst ausgeglichen werden. Dies geschieht durch Leistungskürzungen, höhere Beiträge, geringere Dynamisierung oder eine Kombination daraus. Dies führt zu einer deutlichen Erhöhung einer potenziellen Konfliktintensität.
Die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), der Dachverband der bundesweit 91 Versorgungswerke, sieht das Vertrauen in das gesamte System gefährdet. In einem Brief an das VZB forderte der ABV-Vorstand eine zügigere Aufarbeitung, die Beseitigung von Defiziten in der Rechtmäßigkeits-, Wirtschaftlichkeits- und Strategiekontrolle sowie mehr externe Expertise in den Gremien. Auf die sich aufdrängende Frage, ob ähnliche Entwicklungen auch anderswo drohen, wird mit Hinweis auf ein neues Gütesiegel, das Versorgungswerke erhalten können, wenn sie gemeinsame Standards zu Anlagestrategie, Risikomanagement, Compliance und Stresstests nachweisen, geantwortet.
Riskante Investitionen auch bei Krankenkassen und KVen
Ein zweiter Vorgang betrifft die Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg und Westfalen-Lippe. Hier ging es um Investitionen in den Immobilienfonds der Schweizer Gesellschaft Verius. Die KV Baden-Württemberg legte zwischen 2019 und 2022 nach Medienberichten rund 50 Mio. Euro an – gelockt von einer garantierten Verzinsung von 1,25 Prozent in der damaligen Negativzinsphase. Der Börsenhandel des Fonds wurde im Dezember 2022 ausgesetzt. Auch die KV Westfalen-Lippe soll rund 40 Mio. Euro investiert haben. Gegen den ehemaligen Finanzvorstand und die Wirtschaftsprüfer ist die KV Westfalen-Lippe inzwischen vor Gericht gezogen und klagt auf Schadensersatz.
Das Recherchenetzwerk (NDR, WDR und SZ) kommt auf Fehlinvestitionen von knapp 220 Mio. Euro bei den bekannten Kassen und KVen; möglicherweise haben sogar 28 Institutionen zusammen mehr als 500 Mio. Euro angelegt. Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen mussten Krankenkassen bis Ende 2025 bereits rund 400 Mio. Euro wertberichtigen, weitere rund 700 Mio. Euro gelten als gefährdet. Ein Gesamtverlust lasse sich noch nicht beziffern.
Rechtlich gesehen sind diese Anlagen hochbrisant, denn Sozialversicherungsträger sind gemäß §§ 80ff. SGB IV verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Anlagensicherung zu ergreifen, wie die Erstellung einer verpflichtenden Anlagerichtlinie, die den Grundsätzen der Anlagensicherung, der ausreichenden Liquidität und des angemessenen Ertrags Rechnung trägt.
Der Verkaufsprospekt des betroffenen Fonds soll mehr als 25 Risiken bis hin zum Totalverlust benannt haben; spätere Bilanzen zeigten Darlehen mit Zinsen von 15 bis 18 Prozent – typisch für Hochrisikoanlagen. Mehrere Kassen und KVen verweisen darauf, dass ihnen Gutachten von renommierten Wirtschaftsprüfern vorlägen, die die grundsätzliche Zulässigkeit bescheinigen würden.
Was lässt sich aus diesen Fällen lernen?
Beide Vorgänge folgen einem ähnlichen Prinzip oder Muster: Institutionen mit gesetzlichem Auftrag zur Sicherheit suchten in der Niedrigzinsphase nach Rendite, verließen sich auf (externe) Gutachten und Berater, und die Kontrolle – intern wie staatlich – blieb wirkungslos.
Aus diesen Skandalen lassen sich aber wichtige Lehren ziehen:
- Für die berufsständische Versorgung müssen die KVen prüfen, ob ehrenamtliche Gremien und eine auf Landesebene zersplitterte Aufsicht einem Milliardenvermögen noch gewachsen sind oder ob hier eine andere, effektive Kontrollsystematik zu implementieren ist.
- Es ist sicherzustellen, dass die betroffenen Einheiten, wie die KVen u. a., geeignete (interne) Compliance-Strukturen etabliert haben, um im Rahmen eines angemessenen Compliance-Management-System durch Prävention, Beratung und Repression vergleichbare Vorfälle zu verhindern.
- Soweit die Kompetenz intern nicht vorhanden ist, sollten externe Berater und Berufene (Compliance) hinzugezogen werden, damit zum einen das Compliance-Management-System wirksam funktioniert und zum anderen Beratung und Kontrollen derartige Maßnahmen entweder verhindert oder aber Verstöße sehr zeitnah beendet und aufgeklärt werden.
- Jede betroffene Legal Entity aus den Bereichen KVen und GKV sollte ein Risk-Assessment mit anschließender Optimierung durchführen, um Schwachstellen aufzuklären und diese kurzfristig abzustellen.
Die Aufarbeitung der oben genannten Fälle läuft derzeit noch, wir halten Sie in unserem Blog über Neuigkeiten auf dem Laufenden.
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