Externer KI-Beauftragter für Ihr Unternehmen

Gerne unterstützen wir Sie vollumfänglich als externer KI-Beauftragter. Dabei nehmen wir alle verschiedenen Beratungstätigkeiten rund um Ihre KI-Systeme gebündelt wahr, statt einzelne Themen isoliert zu betrachten. Wir vereinbaren mit Ihnen ein planbares Beratungskontingent, das sämtliche laufenden Tätigkeiten als KI-Beauftragter umfasst – inklusive fester Ansprechperson, transparenter Zeiterfassung und regelmäßiger Berichte.

So starten wir: Bestandsaufnahme & GAP-Analyse

Zu Beginn der Zusammenarbeit steht immer eine strukturierte Bestandsaufnahme – auch wenn bereits Vorarbeiten existieren, etwa durch eine bisherige interne oder externe KI-Beauftragung.

  • Sichtung und Bewertung vorhandener Unterlagen: Analyse bereits erstellter Dokumente, Richtlinien und Strukturen sowie Identifizierung offener Handlungsfelder.
  • Interne KI-Richtlinie: Erstellung oder Weiterentwicklung einer verbindlichen KI-Richtlinie für Mitarbeitende.
  • KI-Management-System: Definition, Abstimmung und Umsetzung eines gesetzeskonformen KI-Konzeptes samt zugehöriger Dokumente und Prozesse.
  • Klassifizierung und Analyse: Einstufung Ihrer KI-Systeme im Sinne der KI-VO (Art. 5, 6, 51 KI-VO).
  • Rollenidentifizierung: Bestimmung Ihrer Rolle(n) entlang der KI-Wertschöpfungskette (Art. 2 Abs. 1 KI-VO) und der daraus resultierenden Pflichten.
  • Aufgabenkatalog: Erfassung und Erfüllung der sich aus der Klassifizierung ergebenden Aufzeichnungs-, Dokumentations-, Informations- und Meldepflichten.
  • Dokumentation: Erfassung Ihrer KI-Systeme in einer geeigneten Management-Lösung, optional in unserem Managementsystem DSN port.

Unsere laufende Tätigkeit als KI-Beauftragter

Nach der Einstiegsphase begleiten wir Sie kontinuierlich bei allen gesetzlichen Pflichten und Rechten nach der KI-VO. Dazu zählen unter anderem:

  • Prüfung und ggf. Erstellung weiterer Unternehmensrichtlinien
  • Unterstützung bei Prozessen, Tätigkeiten und Dokumenten zur Risikobewertung
  • Laufende Beratung zu den Aufgaben aus dem KI-Management-System
  • Korrespondenz mit KI-Marktaufsichtsbehörden und externen Fachanwälten bei Einzelfragen
  • Beratung bei Grundrechte-Folgenabschätzungen nach Art. 27 KI-VO
  • Unterstützung bei Aufbau und Betrieb eines Risiko- und Qualitätsmanagementsystems (Art. 9 und 17 KI-VO)
  • Regelmäßige interne Audits zur Überprüfung der KI-Compliance und des KI-Managementsystems
  • Unterstützung bei der Registrierung in der EU-Datenbank (Art. 49 und 71 KI-VO)
  • Begleitung des Konformitätsbewertungsverfahrens (Art. 43 und 47 KI-VO)
  • Schulungskonzepte und Schulungen für Mitarbeitende sowie gesonderte Formate für Führungskräfte (Art. 4 KI-VO)
  • Regelmäßige Berichte an die Geschäftsführung zu Status, Risiken und kaufmännischen Auswirkungen des KI-Einsatzes

So arbeiten wir zusammen

Abstimmung & Priorisierung

Erster Überblick über tatsächlichen und geplanten KI-Einsatz, Terminierung der Themen, Vorstellung Ihrer Ansprechpartner.

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Übernahme vorhandener Arbeit

Analyse bereits bestehender Dokumente, Konzepte und Strukturen für eine nahtlose Fortsetzung – ohne Doppelarbeit.

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Benennung der Ansprechpartner

Ein koordinativer Ansprechpartner bei Ihnen im Haus sorgt für kurze Wege – Fachkenntnisse sind dafür nicht erforderlich.

Icon Person mit Headset.

Flexibel erreichbar: Sämtliche Beratungsleistungen erbringen wir, soweit eine Anwesenheit vor Ort nicht erforderlich ist, auch telefonisch, per Videokonferenz oder auf sonstigem elektronischen Weg.

Transparentes Preismodell

Wir kalkulieren mit einem vereinbarten monatlichen Grundaufwand, der die laufende Betreuung abdeckt. Darüber hinausgehender Mehraufwand wird erst abgerechnet, wenn der Grundaufwand nachweislich ausgeschöpft ist und Sie uns mit weiteren Leistungen beauftragen – transparent nachvollziehbar über unsere Projektzeiterfassung. Ein individuelles Angebot erstellen wir Ihnen gerne nach einem kurzen Erstgespräch, abhängig von Anzahl und Komplexität Ihrer KI-Systeme.

Individuelles Angebot anfragen

Häufig gestellte Fragen zum externen KI-Beauftragten

Kontaktieren Sie uns

Maximilian Eckardt

Maximilian Eckardt, LL.B., Volljurist

Senior Berater

E-Mail: meckardt@re-move-this.datenschutz-nord.de

Telefon: +49 30 308 77 49-13

datenschutz nord GmbH, Berlin

Daniel Hauk

Daniel Hauk, Volljurist

Senior Berater

E-Mail: dhauk@re-move-this.datenschutz-sued.de

Telefon: +49 89 200 08 86-785

datenschutz süd GmbH, München

Falls sich Ihre Anfrage auf eine Organisation außerhalb Deutschlands bezieht, helfen Ihnen diese Kontakte weiter.

Cihan Parlar

Cihan Parlar, LL.M.

Geschäftsführer

E-Mail: cparlar@re-move-this.first-privacy.com

Telefon: +31 20 211 71 16

FIRST PRIVACY B.V., Amsterdam

Markus Strasser

Mag. iur.

Markus Strasser

Geschäftsführer

E-Mail: mstrasser@re-move-this.first-privacy.com

Telefon: +43 662 62 10 04-11

FIRST PRIVACY Austria GmbH, Salzburg

Peter Suhren

Peter Suhren, Volljurist

Geschäftsführer

E-Mail: psuhren@re-move-this.first-privacy.com

Telefon: +49 421 69 66 32-822

FIRST PRIVACY GmbH, Bremen