Externer KI-Beauftragter für Ihr Unternehmen
Gerne unterstützen wir Sie vollumfänglich als externer KI-Beauftragter. Dabei nehmen wir alle verschiedenen Beratungstätigkeiten rund um Ihre KI-Systeme gebündelt wahr, statt einzelne Themen isoliert zu betrachten. Wir vereinbaren mit Ihnen ein planbares Beratungskontingent, das sämtliche laufenden Tätigkeiten als KI-Beauftragter umfasst – inklusive fester Ansprechperson, transparenter Zeiterfassung und regelmäßiger Berichte.
So starten wir: Bestandsaufnahme & GAP-Analyse
Zu Beginn der Zusammenarbeit steht immer eine strukturierte Bestandsaufnahme – auch wenn bereits Vorarbeiten existieren, etwa durch eine bisherige interne oder externe KI-Beauftragung.
- Sichtung und Bewertung vorhandener Unterlagen: Analyse bereits erstellter Dokumente, Richtlinien und Strukturen sowie Identifizierung offener Handlungsfelder.
- Interne KI-Richtlinie: Erstellung oder Weiterentwicklung einer verbindlichen KI-Richtlinie für Mitarbeitende.
- KI-Management-System: Definition, Abstimmung und Umsetzung eines gesetzeskonformen KI-Konzeptes samt zugehöriger Dokumente und Prozesse.
- Klassifizierung und Analyse: Einstufung Ihrer KI-Systeme im Sinne der KI-VO (Art. 5, 6, 51 KI-VO).
- Rollenidentifizierung: Bestimmung Ihrer Rolle(n) entlang der KI-Wertschöpfungskette (Art. 2 Abs. 1 KI-VO) und der daraus resultierenden Pflichten.
- Aufgabenkatalog: Erfassung und Erfüllung der sich aus der Klassifizierung ergebenden Aufzeichnungs-, Dokumentations-, Informations- und Meldepflichten.
- Dokumentation: Erfassung Ihrer KI-Systeme in einer geeigneten Management-Lösung, optional in unserem Managementsystem DSN port.
Unsere laufende Tätigkeit als KI-Beauftragter
Nach der Einstiegsphase begleiten wir Sie kontinuierlich bei allen gesetzlichen Pflichten und Rechten nach der KI-VO. Dazu zählen unter anderem:
- Prüfung und ggf. Erstellung weiterer Unternehmensrichtlinien
- Unterstützung bei Prozessen, Tätigkeiten und Dokumenten zur Risikobewertung
- Laufende Beratung zu den Aufgaben aus dem KI-Management-System
- Korrespondenz mit KI-Marktaufsichtsbehörden und externen Fachanwälten bei Einzelfragen
- Beratung bei Grundrechte-Folgenabschätzungen nach Art. 27 KI-VO
- Unterstützung bei Aufbau und Betrieb eines Risiko- und Qualitätsmanagementsystems (Art. 9 und 17 KI-VO)
- Regelmäßige interne Audits zur Überprüfung der KI-Compliance und des KI-Managementsystems
- Unterstützung bei der Registrierung in der EU-Datenbank (Art. 49 und 71 KI-VO)
- Begleitung des Konformitätsbewertungsverfahrens (Art. 43 und 47 KI-VO)
- Schulungskonzepte und Schulungen für Mitarbeitende sowie gesonderte Formate für Führungskräfte (Art. 4 KI-VO)
- Regelmäßige Berichte an die Geschäftsführung zu Status, Risiken und kaufmännischen Auswirkungen des KI-Einsatzes
So arbeiten wir zusammen
1
Abstimmung & Priorisierung
Erster Überblick über tatsächlichen und geplanten KI-Einsatz, Terminierung der Themen, Vorstellung Ihrer Ansprechpartner.
2
Übernahme vorhandener Arbeit
Analyse bereits bestehender Dokumente, Konzepte und Strukturen für eine nahtlose Fortsetzung – ohne Doppelarbeit.
3
Benennung der Ansprechpartner
Ein koordinativer Ansprechpartner bei Ihnen im Haus sorgt für kurze Wege – Fachkenntnisse sind dafür nicht erforderlich.
Transparentes Preismodell
Wir kalkulieren mit einem vereinbarten monatlichen Grundaufwand, der die laufende Betreuung abdeckt. Darüber hinausgehender Mehraufwand wird erst abgerechnet, wenn der Grundaufwand nachweislich ausgeschöpft ist und Sie uns mit weiteren Leistungen beauftragen – transparent nachvollziehbar über unsere Projektzeiterfassung. Ein individuelles Angebot erstellen wir Ihnen gerne nach einem kurzen Erstgespräch, abhängig von Anzahl und Komplexität Ihrer KI-Systeme.
Häufig gestellte Fragen zum externen KI-Beauftragten
Kontaktieren Sie uns
Maximilian Eckardt, LL.B., Volljurist
Senior Berater
E-Mail: meckardt@re-move-this.datenschutz-nord.de
Telefon: +49 30 308 77 49-13
datenschutz nord GmbH, Berlin
Daniel Hauk, Volljurist
Senior Berater
E-Mail: dhauk@re-move-this.datenschutz-sued.de
Telefon: +49 89 200 08 86-785
datenschutz süd GmbH, München
Falls sich Ihre Anfrage auf eine Organisation außerhalb Deutschlands bezieht, helfen Ihnen diese Kontakte weiter.
Cihan Parlar, LL.M.
Geschäftsführer
E-Mail: cparlar@re-move-this.first-privacy.com
Telefon: +31 20 211 71 16
FIRST PRIVACY B.V., Amsterdam
Mag. iur.
Markus Strasser
Geschäftsführer
E-Mail: mstrasser@re-move-this.first-privacy.com
Telefon: +43 662 62 10 04-11
FIRST PRIVACY Austria GmbH, Salzburg
Peter Suhren, Volljurist
Geschäftsführer
E-Mail: psuhren@re-move-this.first-privacy.com
Telefon: +49 421 69 66 32-822
FIRST PRIVACY GmbH, Bremen