Viele Unternehmen setzen KI-Systeme ein, ohne eine belastbare rechtliche Einschätzung zu haben: Ist das System ein Hochrisiko-KI-System? Werden personenbezogene Daten verarbeitet? Braucht es eine Datenschutz-Folgenabschätzung, eine Grundrechte-Folgenabschätzung oder beides? Genau hier setzt unsere Bewertung an – als kompakte, nachvollziehbare Einschätzung Ihrer eingesetzten oder geplanten KI-Systeme nach beiden Rechtsrahmen.
Drei Modelle – wählen Sie, was zu Ihnen passt
Ob Sie bereits ein Datenschutzmandat bei uns haben, eine einmalige Einschätzung brauchen oder ausschließlich die KI-VO-Seite geprüft haben möchten: Wir bieten die Bewertung in drei Modellen an.
Modell 1
Einmaliges Projekt
Eine in sich abgeschlossene Bewertung Ihrer aktuell eingesetzten KI-Systeme, mit klarem Start- und Endpunkt.
- Bestandsaufnahme der KI-Systeme
- Klassifizierung nach KI-VO (Art. 5, 6, Anhang III)
- Datenschutzrechtliche Bewertung nach DSGVO
- Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen
Modell 2
Erweiterung des bestehenden DSB-Mandats
Sie haben bereits einen externen Datenschutzbeauftragten bei uns? Dann binden wir die KI-Bewertung direkt an das bestehende Mandat an.
- Nutzung des vorhandenen Verarbeitungsverzeichnisses
- Kein doppelter Auftakt – Ihr Ansprechpartner bleibt bekannt
- Synergieeffekte zwischen DSGVO- und KI-VO-Prüfung
- Planbare Erweiterung des laufenden Beratungskontingents
Modell 3
Reines KI-VO-Prüfmandat
Ihr Datenschutz ist bereits anderweitig abgedeckt? Dann prüfen wir ausschließlich die KI-VO-Konformität Ihrer Systeme.
- Fokussierte Prüfung ohne Datenschutz-Vollmandat
- Klassifizierung, Rollenidentifizierung, Pflichtenkatalog
- Abstimmung mit Ihrem bestehenden Datenschutzbeauftragten möglich
- Geeignet als Vorstufe zu einer laufenden KI-Beauftragung
Was die Bewertung im Detail umfasst
KI-VO-Ebene
- Prüfung auf verbotene Praktiken (Art. 5 KI-VO)
- Klassifizierung als Hochrisiko-, transparenzpflichtiges oder Minimalrisiko-System (Art. 6, Anhang III)
- Rollenidentifizierung entlang der KI-Wertschöpfungskette (Art. 2 Abs. 1 KI-VO)
- Pflichtenkatalog: Dokumentation, Registrierung, Konformitätsbewertung
DSGVO-Ebene
- Prüfung der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung durch das KI-System
- Aufnahme ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
- Bewertung von Auftragsverarbeitungsverträgen mit KI-Anbietern
- Einschätzung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist (Art. 35 DSGVO)
1
Kurzes Erstgespräch
Wir klären Umfang, Anzahl der Systeme und passendes Modell (1, 2 oder 3).
2
Prüfung & Bewertung
Analyse der KI-Systeme entlang KI-VO und DSGVO, bei Bedarf Rücksprache mit Fachabteilungen.
3
Bericht & Handlungs-
empfehlungen
Verständlicher Abschlussbericht mit priorisierten nächsten Schritten
– auf Wunsch inklusive Übergabe in eine laufende Betreuung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kontaktieren Sie uns
Maximilian Eckardt, LL.B., Volljurist
Senior Berater
E-Mail: meckardt@re-move-this.datenschutz-nord.de
Telefon: +49 30 308 77 49-13
datenschutz nord GmbH, Berlin
Daniel Hauk, Volljurist
Senior Berater
E-Mail: dhauk@re-move-this.datenschutz-sued.de
Telefon: +49 89 200 08 86-785
datenschutz süd GmbH, München
Falls sich Ihre Anfrage auf eine Organisation außerhalb Deutschlands bezieht, helfen Ihnen diese Kontakte weiter.
Cihan Parlar, LL.M.
Geschäftsführer
E-Mail: cparlar@re-move-this.first-privacy.com
Telefon: +31 20 211 71 16
FIRST PRIVACY B.V., Amsterdam
Mag. iur.
Markus Strasser
Geschäftsführer
E-Mail: mstrasser@re-move-this.first-privacy.com
Telefon: +43 662 62 10 04-11
FIRST PRIVACY Austria GmbH, Salzburg
Peter Suhren, Volljurist
Geschäftsführer
E-Mail: psuhren@re-move-this.first-privacy.com
Telefon: +49 421 69 66 32-822
FIRST PRIVACY GmbH, Bremen