Viele Unternehmen setzen KI-Systeme ein, ohne eine belastbare rechtliche Einschätzung zu haben: Ist das System ein Hochrisiko-KI-System? Werden personenbezogene Daten verarbeitet? Braucht es eine Datenschutz-Folgenabschätzung, eine Grundrechte-Folgenabschätzung oder beides? Genau hier setzt unsere Bewertung an – als kompakte, nachvollziehbare Einschätzung Ihrer eingesetzten oder geplanten KI-Systeme nach beiden Rechtsrahmen.
Drei Modelle – wählen Sie, was zu Ihnen passt
Ob Sie bereits ein Datenschutzmandat bei uns haben, eine einmalige Einschätzung brauchen oder ausschließlich die KI-VO-Seite geprüft haben möchten: Wir bieten die Bewertung in drei Modellen an.
Modell 1
Einmaliges Projekt
Eine in sich abgeschlossene Bewertung Ihrer aktuell eingesetzten KI-Systeme, mit klarem Start- und Endpunkt.
- Bestandsaufnahme der KI-Systeme
- Klassifizierung nach KI-VO (Art. 5, 6, Anhang III)
- Datenschutzrechtliche Bewertung nach DSGVO
- Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen
Modell 2
Erweiterung des bestehenden DSB-Mandats
Sie haben bereits einen externen Datenschutzbeauftragten bei uns? Dann binden wir die KI-Bewertung direkt an das bestehende Mandat an.
- Nutzung des vorhandenen Verarbeitungsverzeichnisses
- Kein doppelter Auftakt – Ihr Ansprechpartner bleibt bekannt
- Synergieeffekte zwischen DSGVO- und KI-VO-Prüfung
- Planbare Erweiterung des laufenden Beratungskontingents
Modell 3
Reines KI-VO-Prüfmandat
Ihr Datenschutz ist bereits anderweitig abgedeckt? Dann prüfen wir ausschließlich die KI-VO-Konformität Ihrer Systeme.
- Fokussierte Prüfung ohne Datenschutz-Vollmandat
- Klassifizierung, Rollenidentifizierung, Pflichtenkatalog
- Abstimmung mit Ihrem bestehenden Datenschutzbeauftragten möglich
- Geeignet als Vorstufe zu einer laufenden KI-Beauftragung
Was die Bewertung im Detail umfasst
KI-VO-Ebene
- Prüfung auf verbotene Praktiken (Art. 5 KI-VO)
- Klassifizierung als Hochrisiko-, transparenzpflichtiges oder Minimalrisiko-System (Art. 6, Anhang III)
- Rollenidentifizierung entlang der KI-Wertschöpfungskette (Art. 2 Abs. 1 KI-VO)
- Pflichtenkatalog: Dokumentation, Registrierung, Konformitätsbewertung
DSGVO-Ebene
- Prüfung der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung durch das KI-System
- Aufnahme ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
- Bewertung von Auftragsverarbeitungsverträgen mit KI-Anbietern
- Einschätzung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist (Art. 35 DSGVO)
1
Kurzes Erstgespräch
Wir klären Umfang, Anzahl der Systeme und passendes Modell (1, 2 oder 3).
2
Prüfung & Bewertung
Analyse der KI-Systeme entlang KI-VO und DSGVO, bei Bedarf Rücksprache mit Fachabteilungen.
3
Bericht & Handlungs-
empfehlungen
Verständlicher Abschlussbericht mit priorisierten nächsten Schritten
– auf Wunsch inklusive Übergabe in eine laufende Betreuung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ihre Ansprechpartner
Bei allen Fragen rund um das Thema KI sprechen Sie uns gerne an. Wir stellen Ihnen ein zu Ihrer Fragestellung passendes, interdisziplinäres Team aus Berater*innen zusammen.
Maximilian Eckardt, LL.B., Volljurist
Senior Berater
E-Mail: meckardt@re-move-this.datenschutz-nord.de
Telefon: +49 30 308 77 49-13
datenschutz nord GmbH, Berlin
Daniel Hauk, Volljurist
Senior Berater
E-Mail: dhauk@re-move-this.datenschutz-sued.de
Telefon: +49 89 200 08 86-785
datenschutz süd GmbH, München
Falls sich Ihre Anfrage auf eine Organisation außerhalb Deutschlands bezieht, helfen Ihnen diese Kontakte weiter.
Tania Vanessa Eslava Suarez, MLB
Senior Beraterin
E-Mail: teslava@re-move-this.first-privacy.com
Telefon: +49 421 69 66 32-832
FIRST PRIVACY GmbH, Bremen
Cihan Parlar, LL.M.
Geschäftsführer
E-Mail: cparlar@re-move-this.first-privacy.com
Telefon: +31 20 211 71 16
FIRST PRIVACY B.V., Amsterdam
Mag. iur.
Markus Strasser
Geschäftsführer
E-Mail: mstrasser@re-move-this.first-privacy.com
Telefon: +43 662 62 10 04-11
FIRST PRIVACY Austria GmbH, Salzburg