Viele Unternehmen setzen KI-Systeme ein, ohne eine belastbare rechtliche Einschätzung zu haben: Ist das System ein Hochrisiko-KI-System? Werden personenbezogene Daten verarbeitet? Braucht es eine Datenschutz-Folgenabschätzung, eine Grundrechte-Folgenabschätzung oder beides? Genau hier setzt unsere Bewertung an – als kompakte, nachvollziehbare Einschätzung Ihrer eingesetzten oder geplanten KI-Systeme nach beiden Rechtsrahmen.

Drei Modelle – wählen Sie, was zu Ihnen passt

Ob Sie bereits ein Datenschutzmandat bei uns haben, eine einmalige Einschätzung brauchen oder ausschließlich die KI-VO-Seite geprüft haben möchten: Wir bieten die Bewertung in drei Modellen an.

Modell 1

Einmaliges Projekt

Eine in sich abgeschlossene Bewertung Ihrer aktuell eingesetzten KI-Systeme, mit klarem Start- und Endpunkt.

  • Bestandsaufnahme der KI-Systeme
  • Klassifizierung nach KI-VO (Art. 5, 6, Anhang III)
  • Datenschutzrechtliche Bewertung nach DSGVO
  • Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen

Modell 2

Erweiterung des bestehenden DSB-Mandats

Sie haben bereits einen externen Datenschutzbeauftragten bei uns? Dann binden wir die KI-Bewertung direkt an das bestehende Mandat an.

  • Nutzung des vorhandenen Verarbeitungsverzeichnisses
  • Kein doppelter Auftakt – Ihr Ansprechpartner bleibt bekannt
  • Synergieeffekte zwischen DSGVO- und KI-VO-Prüfung
  • Planbare Erweiterung des laufenden Beratungskontingents

Modell 3

Reines KI-VO-Prüfmandat

Ihr Datenschutz ist bereits anderweitig abgedeckt? Dann prüfen wir ausschließlich die KI-VO-Konformität Ihrer Systeme.

  • Fokussierte Prüfung ohne Datenschutz-Vollmandat
  • Klassifizierung, Rollenidentifizierung, Pflichtenkatalog
  • Abstimmung mit Ihrem bestehenden Datenschutzbeauftragten möglich
  • Geeignet als Vorstufe zu einer laufenden KI-Beauftragung

 

Was die Bewertung im Detail umfasst

KI-VO-Ebene

  • Prüfung auf verbotene Praktiken (Art. 5 KI-VO)
  • Klassifizierung als Hochrisiko-, transparenzpflichtiges oder Minimalrisiko-System (Art. 6, Anhang III)
  • Rollenidentifizierung entlang der KI-Wertschöpfungskette (Art. 2 Abs. 1 KI-VO)
  • Pflichtenkatalog: Dokumentation, Registrierung, Konformitätsbewertung

DSGVO-Ebene

  • Prüfung der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung durch das KI-System
  • Aufnahme ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
  • Bewertung von Auftragsverarbeitungsverträgen mit KI-Anbietern
  • Einschätzung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist (Art. 35 DSGVO)
Icon Checkliste mit Stift

Ein Bericht, zwei Rechtsrahmen: Sie erhalten eine gebündelte Einschätzung – das spart Zeit und macht Ergebnisse leichter vergleichbar und umsetzbar.

Kurzes Erstgespräch

Wir klären Umfang, Anzahl der Systeme und passendes Modell (1, 2 oder 3).

2

Prüfung & Bewertung

Analyse der KI-Systeme entlang KI-VO und DSGVO, bei Bedarf Rücksprache mit Fachabteilungen.

3

Bericht & Handlungs-
empfehlungen

Verständlicher Abschlussbericht mit priorisierten nächsten Schritten 
– auf Wunsch inklusive Übergabe in eine laufende Betreuung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Maximilian Eckardt

Maximilian Eckardt, LL.B., Volljurist

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