Der European Accessibility Act und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Der European Accessibility Act (EAA) ist ein wichtiger Meilenstein für Menschen mit Behinderung und markiert einen Wendepunkt für Unternehmen in der gesamten EU. Er legt neue Standards für Barrierefreiheit fest, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen vollständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. In Deutschland wird dieser wichtige Schritt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Zeitgleich gilt auch die ergänzende Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die die technischen Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen präzise definiert.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) so zu gestalten, dass sie von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Nach dem BFSG sind Unternehmen ab Juni 2025 verpflichtet, digitale Angebote bereitzustellen, die inklusiv und benutzerfreundlich für alle sind. Wenn Ihre Website unter den Anwendungsbereich des BFSG fällt, muss sie für alle Menschen zugänglich sein – einschließlich Millionen potenzieller Kund*innen mit Behinderungen sowie älterer Menschen.

Für internationale Websites und solche, die sich an ein nicht deutsches Publikum und nicht-deutsche Märkte richten, sind die Besonderheiten anderer nationaler Rechtsvorschriften zu berücksichtigen.

Das sollten Sie wissen:

  • Für wen gilt das BFSG?
    Das BFSG gilt sowohl für den öffentlichen als auch den privaten Sektor und konzentriert sich auf Branchen wie Technologie, Telekommunikation, E-Commerce, Transport, Banken und Finanzen. Wenn Ihr Unternehmen Verbraucher*innen in der EU bedient – unabhängig davon, wo es ansässig ist – kann es unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
  • Ab wann müssen Sie die Vorschriften des BFSG einhalten?
    Die Mitgliedstaaten mussten den EAA bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umsetzen. Unternehmen und Organisationen müssen die Anforderungen bis spätestens 28. Juni 2025 erfüllen.
  • Gilt das BFSG für alle Websites?
    Nein, nicht jede Website ist betroffen. Das BFSG richtet sich gezielt an Websites bestimmter Unternehmen und Organisationen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die unter das Gesetz fallen. Dazu gehören u. a. Online-Marktplätze und E-Commerce-Plattformen, auf denen Produkte oder Dienstleistungen verkaufen werden und die einen Bezahlvorgang beinhalten, Unternehmen im Transportbereich (z.B. Buchungs- und Ticketdienste), Telekommunikationsdienste (z.B. Mobilfunk, Breitband und digitale Kommunikationsdienste), Banken und Finanzdienstleister sowie Anbieter audiovisueller Mediendienste wie Streaming-Plattformen.
  • Was müssen Betreiber von internationalen Websites beachten?
    Für internationale Websites, die Produkte oder Dienstleistungen für Personen in der EU anbieten, gelten die Barrierefreiheitsanforderungen der jeweiligen Länder. Die Websites müssen – je nach Art und Zielgruppe – den dortigen EU-Barrierefreiheitsvorschriften entsprechen. 

Bereit für digitale Barrierefreiheit?

Die DSN GROUP unterstützt Sie auf Ihrem Weg zur digitalen Barrierefreiheit – effizient, rechtssicher und praxisnah. Ob rechtliche Beratung, technische Prüfung oder langfristige Begleitung: Wir sorgen dafür, dass Ihre Website die rechtlichen Anforderungen zur digitalen Barrierfreiheit erfüllt. 

Blaues Outline-Icon zwei Figuren mit Sprechblase.

Schritt für Schritt zur digitalen Barrierefreiheit

Sie wissen nicht, wo Sie beim Thema digitale Barrierefreiheit beginnen sollen? Kein Problem: Wir begleiten Sie professionell und verständlich durch alle Phasen der Umsetzung – von der Bestandsaufnahme bis zur konkreten Maßnahmenplanung. Dabei klären wir, welche Auswirkungen die digitale Barrierefreiheit und die gesetzlichen Vorgaben auf Ihr Geschäftsmodell haben.

Blaues Outline-Icon mit einem Dokument und einer Lupe davor.

Scope-Analyse

Fällt Ihre Website in den Anwendungsbereich des BFSG? Wir prüfen Ihre bestehenden Online-Angebote, Plattformen und E-Commerce-Systeme sorgfältig und zeigen transparent auf, welche Seiten den Anforderungen entsprechen müssen – inklusive Risikobewertung.

Blaues Outline-Icon Weltkugel.

Länderspezifische Anforderungen

Sie sind in mehreren Ländern aktiv? Dann müssen Sie die nationalen Unterschiede bei der digitalen Barrierefreiheit berücksichtigen. Wir behalten für Sie den Überblick und stellen sicher, dass Sie den EAA, das BFSG in Deutschland und das geltende Recht zur digitalen Barrierefreiheit in den Ländern, in denen Sie tätig sind, einhalten.

Blaues Outline-Icon mit einer Checkliste und Lupe.

Audits nach EN 301 549 und WCAG

Unsere Barrierefreiheits-Audits werden nach der Europäischen Norm EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) durchgeführt. Diese Normen definieren gemeinsam die Anforderungen an barrierefreie digitale Inhalte. Bei unseren Audits bewerten wir Ihre Website, um festzustellen, ob sie diese Kriterien erfüllt. Wir analysieren Ihre Website auf strukturierte Weise, ermitteln alle Schwachstellen und erstellen für Sie einen klaren Maßnahmenplan zur Schließung von Compliance-Lücken.

Was passiert bei fehlender digitalen Barrierefreiheit?

Die Nichtbeachtung des EAA oder des BFSG kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen: von Bußgeldern über rechtliche Sanktionen bis hin zum Verlust des Marktzugangs innerhalb der EU. Zudem kann eine nicht barrierefreie Website das Vertrauen beeinträchtigen und wertvolle Zielgruppen wie Menschen mit Behinderungen oder ältere Nutzende ausschließen – mit spürbaren Auswirkungen auf Ihr Unternehmens-/Markenimage und Ihren Umsatz.

Warum die DSN GROUP?

Als erfahrenes Team mit Datenschutz- und Compliance-Expertise bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Lösung für digitale Barrierefreiheit:

  • Ganzheitliche Compliance: Datenschutz und digitale Barrierefreiheit aus einer Hand – effizient und lückenlos.
  • Rechtssichere Dokumentation: Wir liefern präzise, regulatorisch fundierte Nachweise.
  • Maßgeschneiderte Accessibility-Audits: Individuell abgestimmt auf Ihre Branche, Plattformen und Zielgruppen.
  • Langfristige Zukunftssicherheit: Mit aktivem Monitoring bleiben Sie auch bei künftigen Gesetzesänderungen compliant.

Jetzt handeln – für mehr digitale Inklusion!

Nutzen Sie die Chance und setzen Sie frühzeitig auf digitale Barrierefreiheit. Kontaktieren Sie uns, damit Ihre Website nicht nur gesetzeskonform, sondern auch zukunftsfähig und inklusiv gestaltet ist. Wir unterstützen Sie kompetent auf dem Weg zur barrierefreien Website nach EAA, BFSG und weiteren rechtlichen Anforderungen!

Magdalena Aliaga-Willrich

Magdalena Aliaga-Willrich, Volljuristin

Beraterin Datenschutz

E-Mail: maliaga@re-move-this.datenschutz-nord.de

Telefon: +49 40 593 61 60-429

datenschutz nord GmbH, Hamburg

Jonas Portwich

Jonas Portwich, LL.B.

Berater Datenschutz

E-Mail: jportwich@re-move-this.datenschutz-nord.de

Telefon: +49 40 593 61 60-414

datenschutz nord GmbH, Hamburg

Wenn Ihre Anfrage die Barrierefreiheit internationaler Websites betrifft, helfen Ihnen diese Kontakte weiter.

Verónica Miño

Dr. jur. Verónica Miño

Prokuristin | Senior Beraterin Datenschutz

E-Mail: vmino@re-move-this.first-privacy.com

Telefon: +49 421 69 66 32-887

FIRST PRIVACY GmbH, Bremen

Protiti Basu

Protiti Basu, MLB

Beraterin Datenschutz

E-Mail: pbasu@re-move-this.first-privacy.com

Telefon: +49 421 69 66 32-833

FIRST PRIVACY GmbH, Bremen

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