Datenschutz in Krankenhäusern
Sichere Übermittlung von Patientendaten
In Krankenhäusern steht vor allem die datenschutzkonforme Verarbeitung von Patientendaten neben der Verarbeitung der Mitarbeiterdaten im Vordergrund. Die Datenschutzgrundverordnung formuliert strengere Anforderung an die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und stellt somit die Unternehmen vor neue Herausforderungen.
- In welchem Umfang dürfen Patientendaten klinik- bzw. krankenhausübergreifend genutzt werden?
- Inwieweit ist die Patientendatenverarbeitung in einem Klinikverbund privilegiert?
- Unter welchen Voraussetzungen dürfen externe Dienstleister bei der Verarbeitung von Patientendaten eingebunden werden?
- Was muss ein externer Dienstleister erfüllen, damit er überhaupt Patientendaten verarbeiten darf?
- Wie müssen Berechtigungs- und Rollenkonzepte in Krankenhaus-Informationssystemen gestaltet werden, um in Notfällen schnell und unkompliziert auf Patientendaten zugreifen zu können, ohne dabei gegen die ärztliche Schweigepflicht zu verstoßen?
- Wie sind Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte von Patienten, Angehörigen und Hinterbliebenen zu gewährleisten?