Berlin kommt nicht zur Ruhe. Nachdem die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Mai von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) im Zuge eines Hackerangriffs auf einen ihrer Dienstleister verwarnt wurden, sind seit gut einem Monat auch Teile der Berliner Verwaltung im Klammergriff von Hackern. Offiziell wird dieser als IKT-Vorfall, also als „Informations- und Kommunikationstechnik-Vorfall“ geführt. Ein solcher Vorfall beeinträchtigt die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität oder Authentizität von Daten und Systemen.
Ein Treffer ins Herz der Verwaltung
Bisher noch unbekannten Personen ist es offenbar gelungen, weitreichende Datensätze der betroffenen Senatsverwaltungen (für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) einzusehen und abzugreifen. Nach Ablauf eines Ultimatums wurden die Daten bzw. Teile davon zudem im Darknet veröffentlicht. Wer betroffen ist, dürfte in den nächsten Tagen von der Berliner Verwaltung informiert werden oder im besten Fall bereits informiert worden sein. Denn auch hier gelten die entsprechenden datenschutzrechtlichen Meldevorgaben.
Ermittlungen dauern an
Der Umfang und das Ausmaß des Angriffs sind noch immer unklar. Nach Aussage der Senatskanzlei wurde am Wochenende ein weiteres Datenpaket im Darknet veröffentlicht, dieses Mal vor allem mit abgeschöpften Zugangsdaten. Wer proaktiv informiert bleiben möchte, sollte die regelmäßigen Pressemitteilungen der Senatskanzlei verfolgen. Für Betroffene oder potenziell Betroffene hat kürzlich auch die BlnBDI Informationen und Hinweise inklusive FAQ herausgebracht. In diesen empfiehlt die Behörde folgende Maßnahmen:
- Passwörter ändern, insbesondere bei Verwaltungs-/Online-Diensten
- Prüfung von Konto- und Kreditkartenbewegungen
- Wachsamkeit gegenüber Phishingversuchen, z. B. durch Betrugs-E-Mails (Fischen nach Passwörtern oder sonstigen persönlichen Informationen)
- keine Links öffnen aus ungewöhnlichen Nachrichten, Nachrichten mit ungewöhnlich zusammengesetzten E-Mail-Adressen (bspw. Bank@34ölkj.de) oder Nachrichten von bisher unbekannten Absendern
- keine Zahlungen an Erpresser leisten, sondern Kontakt mit der Polizei aufnehmen
- Dokumentation von verdächtigen Vorfällen
- bei Missbrauch von z. B. EC-/Kreditkarten, Handynummern: Sperr-Notruf 116 116 wählen und Anzeige erstatten
Verdächtige Aktivitäten, gerade mit Bezug zu Betrugsdelikten oder Identitätsmissbrauch, sollten ohne Zögern an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden, z. B. über die Internetwache der Polizei Berlin. Zudem steht es jeder Person frei, sich auch an die BlnBDI zu wenden (Artt. 57, 77 DSGVO). Betroffene Beschäftigte können sich überdies an die von den betroffenen Senatsverwaltungen eingerichtete Ansprechstelle wenden. Ob weitere Maßnahmen, wie bspw. Schadenersatzansprüche, zu empfehlen sind, wird sich zeigen und vor allem vom jeweiligen Einzelfall abhängen.
Prüfen Sie auch Ihre Systeme!
Schon jetzt steht fest, dass 2026 kein gutes Jahr für den Datenschutz in Berlin ist. Der Vorfall zeigt erneut, wie schnell nicht greifende Sicherheitsmaßnahmen zu weitreichenden Konsequenzen führen können. Hackerangriffe wie dieser sollten aber auch von Unbeteiligten sehr ernst genommen werden. Planen Sie Ihre eigenen Audits, Überprüfungen und System-Updates deshalb lieber früher als später. Ihre Kunden, Geschäftspartner und Beschäftigten werden es Ihnen danken.
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