Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI, engl. artificial intelligence, AI) nimmt branchenübergreifend zu. Es gibt kaum noch ein neues Produkt, bei dem der Hinweis auf KI nicht als verkaufsförderndes Argument verwendet wird, denn die Verwendung von KI verspricht neue Potenziale für Produktivität, Kreativität und Effizienz. Deren Einsatz birgt jedoch bisher unbekannte oder zumindest wenig beachtete Risiken, weshalb die Europäische Union die „Verordnung über künstliche Intelligenz“ (KI-Verordnung, kurz KI-VO, engl. AI Act) verabschiedet hat. Die Anforderungen der im August 2024 in Kraft getretenen KI-VO sind schrittweise bis zum 2. August 2027 umzusetzen. 

Beschäftigte zum Einsatz von KI sensibilisieren

Ein wesentlicher erster Schritt zur Umsetzung der Regularien ist die bereits ab Februar 2025 umzusetzende Vorgabe für Betreiber und Anbieter im Sinne der KI-VO, die sich aus Art. 4 KI-VO ergibt: 

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“ 

Es geht dabei nicht nur um technisches Know-how, sondern auch um das Bewusstsein für ethische und rechtliche Rahmenbedingungen, denn gemäß Erwägungsgrund 20 soll die KI-Kompetenz dazu beitragen, fundierte Entscheidungen über KI-Systeme treffen und diese verstehen zu können, um nachvollziehen zu können, wie sich mithilfe von KI getroffene Entscheidungen auf die betroffenen Personen auswirken werden. 

Für einen Einstieg zur Sensibilisierung aller Mitarbeitenden, die mit dem KI-Einsatz verbundenen Themen, Regularien und ggf. zu berücksichtigenden Auswirkungen auf die betroffenen Personen, dient diese Schulung. Ebenso ist dieser Kurs für Personen geeignet, die sich einen ersten Überblick verschaffen wollen, was beim Einsatz einer KI ggf. an Fragen vorab zu klären ist.

 

Die Teilnehmenden werden über die wesentlichen Funktionen und rechtlichen Fragestellungen beim Einsatz von KI am Arbeitsplatz informiert. Ziel des Seminars ist die Vermittlung von Grundkenntnissen sowie die Sensibilisierung für das Thema und die mit dem Einsatz von KI verbundenen Risiken.

  • KI-Interessierte
  • Beschäftigte von KI-Betreibenden und Anbietenden
  • Mitarbeitende KI einsetzender Fachbereiche
  • Unternehmensinhaber*innen, Führungskräfte, Freiberufler*innen
  • Rechtsberater*innen
  • IT- und Datenschutzbeauftragte in Unternehmen, die KI-Technologien nutzen oder entwickeln

Grundlagen KI

  • Definition KI, was ist das?
  • Überblick relevanter Rechtsgebiete (Urheberrecht, Datenschutz, Haftung, Geschäftsgeheimnisse)

Basiswissen Urheberrecht und KI

  • Grundlagen KI generierter Ergebnisse
  • Nutzung kombinierter Werke (Hybride Ergebnisse von Mensch-Maschine)
  • Nutzung geschützter Werke (Kunst, Comicfiguren)

Basiswissen Datenschutz und KI

  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und KI
  • Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme
  • Datenschutzgrundsätze

Sonstige Rechtsfragen

  • Haftungsrisiken
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • Risikomanagement und rechtlichen Schutz
  • Mitbestimmung Interessenvertretung

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