Brasilien war das Partnerland der diesjährigen HANNOVER MESSE. Die Messe wurde vor drei Wochen von Bundeskanzler Merz und Präsident Lula persönlich eröffnet. Brasilien war stärker als jedes Land zuvor vertreten.
Vor Messebeginn lud die brasilianische Botschaft ausgewählte Gäste aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zu einem feierlichen Nachmittagsempfang ein, um über die wichtigsten Themen im deutsch-brasilianischen Handel zu sprechen. Unser Kollege Dr. Fabio Cavalcante wurde eingeladen, als Datenschutzexperte zum Thema Datenschutz und internationale Datentransfers teilzunehmen.
Anlass war eine echte Neuerung: Die EU und Brasilien haben sich im Januar 2026 gegenseitige Angemessenheitsbeschlüsse erteilt. Die EU erkennt Brasilien nach Art. 45 DSGVO als Drittland mit angemessenem Schutzniveau an; Brasilien erkennt die EU auf Grundlage der ANPD-Resolution Nr. 32/2026 an. Hintergrund ist, dass das brasilianische Datenschutzgesetz LGPD in seinem Grundansatz weitgehend der DSGVO entspricht.
Dr. Cavalcante hat zu diesem Thema einen Beitrag in der Zeitschrift Tópicos der Deutsch-Brasilianischen Gesellschaft veröffentlicht – hier abrufbar.
Der Beitrag beschreibt die praktischen Auswirkungen für Unternehmen: Standardvertragsklauseln als zentrales Transferinstrument entfallen in vielen Fällen. Das vereinfacht Lieferantenbeziehungen, Beschaffungsprozesse und den laufenden Betrieb spürbar. Zugleich betonte Dr. Cavalcante: Die Angemessenheit ist kein Freifahrtschein. Datenflüsse müssen dokumentiert, Weitergaben an Dritte kontrolliert, Standardvertragsklauseln als Rückfalloption vorgehalten werden. Die materiellen Pflichten nach DSGVO und LGPD gelten unverändert. Auch in einem früheren Blogbeitrag auf diesem Blog hat er sich ausführlich mit den Auswirkungen der gegenseitigen Angemessenheitsbeschlüsse beschäftigt (hier abrufbar).
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema oder Ihrem Geschäft in Brasilien haben, melden Sie sich gerne bei uns.
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