Die niederländische Aufsichtsbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) hat gegenüber Uber im August 2026 eine Geldstrafe von knapp 825 Mio. Euro verhängt.
Hintergrund des Bußgeldes ist, dass Uber zwischen den Jahren 2018 und 2022 eine Software nutzte, die das Fahrverhalten und die Kundenbewertungen seiner Fahrer automatisch überwachte und analysierte.
Bei vermuteten Betrugsversuchen oder bei schlechten Bewertungen über eine längere Zeit, sperrte das System die Accounts der betroffenen Fahrer – vollautomatisch, ohne menschliche Prüfung. Das bedeutete für die Betroffenen, dass von einem Moment auf den anderen keine Einkommensquelle mehr über die Uber-Plattform zur Verfügung stand. Eine Vorwarnung oder etwas Vergleichbares gab es nicht.
Genau hier setzt Art. 22 DSGVO an. Die Vorschrift verbietet es, dass betroffene Personen einer Entscheidung unterworfen werden, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruht und ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Die Entscheidung über eine Sperrung eines Fahreraccounts durch einen Algorithmus, ohne dass ein Mensch die Sachlage im Einzelfall bewertet hat, erfüllt die erste Voraussetzung des Art. 22 DSGVO. Diese Sperrung hat dann auch in dem Fall von Uber unmittelbare und erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen Fahrer – nämlich den vollständigen Wegfall ihrer Einkommensquelle, weshalb vermutlich die AP auch die zweite Voraussetzung des Art. 22 DSGVO als erfüllt ansah. Ein weiterer Punkt, welchen die niederländische Aufsichtsbehörde in diesem Fall kritisch bewertete, war die fehlende Information an die Fahrer, dass sie einer algorithmischen Bewertung und Sperrung unterlagen.
Anstoß für das Bußgeld waren 171 französische Fahrer, welche sich mit ihrem Anliegen bzgl. einer ungerechtfertigten Behandlung durch Uber an die Französische Liga für Menschenrechte (Ligue des droits de l'Homme) wandten. Letztere wandte sich dann an die französischen Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL). Diese leitete dann die Untersuchung an die niederländische AP weiter, da der europäische Hauptsitz von Uber in den Niederlanden liegt.
Es ist die vierte Strafe, welche die AP gegenüber Uber erlässt: 2018 (600.000 Euro), 2023 (10 Mio. Euro), 2024 (290 Mio. Euro) und nun 2026.
Uber hat aber bereits angekündigt, gegen das Bußgeld gerichtlich vorzugehen. Wir werden Sie in unserem Blog über diesen Fall auf dem Laufenden halten.
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