Datenschutz in Forschungsprojekten – was gilt es zu beachten? Das erfolgreiche Einwerben von Geldern ist sowohl in der Wissenschaft als auch in Unternehmen essenziell, um Forschungsprojekte zu finanzieren und Stellen zu sichern. Doch bereits in der Antragsphase stehen Forschende vor komplexen datenschutzrechtlichen Herausforderungen: Welche personenbezogenen Daten dürfen/müssen aufgenommen werden? In welchem Umfang muss der Antrag bereits auf datenschutzrechtliche Lösungsansätze eingehen? Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich, um Daten bereits während der Antragstellung zu sichern? 

Ist das Projekt erst einmal bewilligt, kommen zahlreiche Anforderungen hinzu: 

  • Welche datenschutzrechtlichen Aspekte sind in einem Ethikantrag zu berücksichtigen?
  • Wie kann ich sicherstellen, dass ich die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Daten ergriffen habe?
  • Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig und wer ist als Datenschutzbeauftragte*r für das Projekt zuständig? 

Zudem stellt sich die Frage, wie Forschungsergebnisse datenschutzkonform aufbereitet werden können, um sie für spätere Publikationen nutzbar zu machen. 

Das sind nur wenige der datenschutzrechtlichen Vorgaben, die berücksichtigt werden müssen.

In dieser eintägigen Schulung erhalten die Teilnehmenden einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen in Forschungsprojekten. Ziel ist es, ein grundlegendes Verständnis für datenschutzrechtliche Problemstellungen zu vermitteln und die Teilnehmenden zu befähigen, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen – sei es eigenständig oder in Zusammenarbeit mit Datenschutz-Expert*innen.

Die Schulung eignet sich für alle, die unmittelbar mit der Beantragung von Forschungsprojekten befasst oder im Rahmen dessen beschäftigt sind. Teilnehmen können außerdem Personen, die entweder im Rahmen ihrer täglichen Arbeit Berührungspunkte mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen zu Forschungsprojekten haben, diese konkret umsetzen (bspw. Sachbearbeitung an wissenschaftlichen Instituten) oder deren Umsetzung als Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzkoordinatoren beraten bzw. überwachen.

Vorkenntnisse im Datenschutz sind nicht erforderlich, bei Bedarf kann aber der Besuch unseres Grundlagenkurses („Grundlagen des Datenschutzes“) empfohlen werden.

  • Umsetzung der Grundsätze des Datenschutzes
  • Verhältnis der Forschungspartner/innen zueinander/Rechtsverhältnis zu Dienstleistern (Auftragsverarbeitung, Joint Control)
  • Weitergabe von Daten an den Kostenträger
  • Anonymisierung/Pseudonymisierung
  • Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Einwilligungen von Forschungsteilnehmern/Forschungsteilnehmerinnen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Verwendungsmöglichkeiten / Veröffentlichung der Ergebnisse
  • Aufbewahrungsfristen

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