Im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen nimmt der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI, engl. artificial intelligence, AI) ständig zu, verspricht deren Verwendung doch mehr Produktivität, Kreativität und Effizienz. Inzwischen werden jedoch auch deren Risiken zunehmend thematisiert (vgl. „Verordnung über künstliche Intelligenz“ – KI-Verordnung, kurz KI-VO, engl. AI Act). Risiko ist jedoch bereits in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein wesentliches Thema.
So ist gemäß Art. 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen, wenn:
„… eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge …“ hat!
Besteht also ein derartiges Risiko, so müssen Verantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten durchführen, demzufolge also das Risiko des Einsatzes einer KI vorab einschätzen und entsprechend dokumentieren. Hierbei haben Datenschutzbeauftragte eine beratende und überwachende Aufgabe (vgl. Art. 39 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Es ist also dringend erforderlich, dass sich alle Beteiligten dieser Prozesse ausreichend mit dem KI-Thema auseinandersetzen, damit eine Risikoeinschätzung der KI im Rahmen einer DSFA und deren Dokumentation sowie ggf. die Frage einer notwendigen Konsultation der Aufsichtsbehörde überhaupt rechtskonform umgesetzt werden kann.
Die Schulung bietet allen an einer DSFA beteiligten Personen die Möglichkeit sich die notwendigen Kenntnisse der Prüfung einer KI im Rahmen einer DSFA anzueignen. Die Teilnehmenden erhalten Grundkenntnisse der verschiedenen datenschutzrechtlichen Risiken von KI und deren Betrachtung im Rahmen einer DSGVO-konform durchgeführten DSFA. Ziel ist es, dass die wesentlichen Schritte einer DSFA auf den im eigenen Haus beabsichtigten KI-Einsatz angewendet werden kann. Hierzu werden die dabei durchzuführenden Prüfungsschritte und deren Inhalte aufgezeigt.
- Datenschutzteams
- Mitarbeitende KI einsetzender Fachbereiche
- Unternehmensinhaber*innen
- Einrichtungsleitung
- Führungskräfte
- Freiberufler*innen
- Rechtsberater*innen
- IT- und Datenschutzbeauftragte in Unternehmen, die KI-Technologien nutzen oder entwickeln
- Datenschutzkoordination
- Personalrat
- Betriebsrat
- Interessenvertretung
- Interessierte
Grundlagen KI
- Definition KI / Einsatzrisiken
- Überblick relevanter Rechtsgrundlagen
- Sichtung wesentlicher Dokumente
Datenschutzrechtliche Betrachtung der KI
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und KI
- Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme
- Grundlagen einer DSFA
DSFA rechtskonform durchführen
- Prüfungsschritte einer DSFA
- Risikobetrachtung der KI
- Dokumentationserfordernis
- Konsultation einer Aufsichtsbehörde
Zum Besuch der Veranstaltung kann es sinnvoll sein, sich vorab mit den speziellen Fragen zur KI beschäftigt zu haben:
Alle Kurse und Termine der DSN Akademie
In unserem Veranstaltungsprogramm finden Sie alle geplanten Kurse im Überblick.
Entdecken Sie unseren
DSN Akademie-Newsletter
Ihre Ansprechpartnerinnen
Sie haben Fragen zu unseren Seminaren oder Webinaren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und schreiben eine E-Mail an: akademie@re-move-this.dsn-group.de
Oder rufen Sie uns direkt an: +49 421 69 66 32-298
Dr. Britta Alexandra Mester, Volljuristin
Leiterin Akademie | Senior Beraterin Datenschutz
Telefon: +49 421 69 66 32-360
Katharina Reeschke
Bildungskoordinatorin
Telefon: +49 421 69 66 32-359
Brita Stockmann
Bildungskoordinatorin
Telefon: +49 421 69 66 32-218
Sie können auch das Kontaktformular der DSN Akademie für Ihr Anliegen nutzen!