Ein Stapel Windeln für Kinder.

Windeln entsorgen: richtig und datenschutzkonform

Zu Beginn und häufig auch gegen Ende ihres Lebens sind Menschen auf Windeln angewiesen. Damit gehen einige Aspekte einher, die es zu beachten gilt – auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht.

Grundsätzlich gilt: Windeln sind Restmüll

Windeln gehören nicht in die Biotonne, den Gelben Sack oder die Papiertonne, auch wenn sie teilweise aus Zellstoff bestehen. Durch Ausscheidungen sind sie kontaminiert und müssen verbrannt werden. Daher werden die Windeln von Kindern sowie von pflegebedürftigen Erwachsenen grundsätzlich über den Restmüll entsorgt. Werden Windeln für Erwachsene benötigt, kann die reguläre Restmülltonne schnell zu klein werden. Gleiches gilt bei (mehreren) Wickelkindern im Haushalt.

Spezielle Windelsäcke für Kinder und Erwachsene

Viele Kommunen bieten für die Windelentsorgung – sowohl für Kinder als auch für Erwachsene – spezielle Hygienesäcke an, die beantragt werden müssen. In der Regel ist dem Antrag ein ärztliches Attest oder eine Rezeptkopie für Inkontinenzartikel (bei Windelsäcken für Erwachsene) bzw. eine Geburtsurkunde (bei Windelsäcken für Kinder) beizulegen. Die Windelsäcke werden bei der Leerung der Restmülltonnen mitgenommen und entsorgt. Anhand der Farbe der Säcke lässt sich zum Teil optisch erkennen, ob es sich um einen Windelsack handelt.

„Zugelassene Abfallbehälter im Sinne dieser Satzung sind die vom Landkreis bereitgestellten […] graue[n] und rote[n] 80 Liter Abfallsäcke mit dem Aufdruck ‚Landkreis Schmalkalden-Meiningen‘ […].

Für die Entsorgung von Windeln können zusätzlich graue und rote Abfallsäcke als Windelsäcke genutzt werden. Sie sind ausschließlich bei den vom Landkreis beauftragten Stellen zu erwerben. Rote Abfallsäcke dienen ausschließlich der Entsorgung von Windeln aus Familien mit im Haushalt lebenden Kleinstkindern (bis 2 Jahre). Graue Abfallsäcke sind für Abfälle zur Beseitigung zu verwenden und werden zudem ermäßigt als Windelsäcke für pflegebedürftige Personen abgegeben.“

Satzung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, S. 3

Insbesondere, wenn die Säcke neben dem Restmüll eines Einfamilienhauses stehen, lassen sich hierdurch Rückschlüsse auf die Altersstruktur und den Gesundheitszustand der Bewohner ziehen. Die grauen Abfallsäcke dürfen für die Entsorgung jeglicher Art von Restmüll genutzt werden und eine regelmäßige Verwendung kann allenfalls ein Indiz für den Gesundheitszustand der Bewohnenden sein. Bei der Nutzung roter Abfallsäcke ist die Anwesenheit von Kleinkindern im Haushalt, wenn dies nicht auch durch andere Hinweise (Kinderwagen, Fensterbilder etc.) offensichtlich ist, erkennbar.

Ansicht der Aufsichtsbehörden

Die Beantragung und Abholung von Windelsäcken, gerade im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, wurde vom Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz (TLfD)* im 9. Tätigkeitsbericht 2010–2011 unter Punkt 11.4 thematisiert. Kritisiert wurde damals zum einen die Vorlage eines Rezepts als Nachweis der Pflegebedürftigkeit. Der damalige TLfD, Dr. Lutz Hasse, bewertete dies als unverhältnismäßig, da dadurch Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand möglich waren. Zum anderen bemängelte er, dass die besondere Farbe der Windelsäcke bei der Bereitstellung an der Straße erkennen lasse, dass im Haushalt eine vermutlich inkontinente, pflegebedürftige Person lebe, insbesondere bei Haushalten ohne Kleinstkinder. Auf Drängen des TLfD wurden zunächst neutrale Säcke bereitgestellt und später die Abfallsatzung 2011 entsprechend geändert. Seitdem erhalten Pflegebedürftige neutrale Säcke und müssen lediglich „geeignete Nachweise“, etwa Rechnungen eines Sanitätshauses, vorlegen.

Diese Änderungen haben nach 15 Jahren weiterhin Bestand. Im aktuellen Antragsformular der Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen kann als Alternative zur Rezeptvorlage die Kopie eines Lieferscheins des Sanitätshauses bzw. Medi-Marktes vorgelegt werden. Für die Entsorgung von Windeln inkontinenter, pflegebedürftiger Personen wird weiterhin der graue Abfallsack, der für jede Art von Restmüll zu nutzen ist, bereitgestellt, sodass der Gesundheitszustand der betroffenen Person nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Lediglich bei Kleinkinderwindeln sticht der rote Abfallsack weiter hervor. Das ist datenschutzrechtlich weniger bedenklich, weil die Windelnutzung in diesem Kontext kein Gesundheitsdatum darstellt, welches auf eine Erkrankung hindeutet und auf Grund der zeitlichen Nutzungsbeschränkung (bis zum zweiten Lebensjahr) auch keine Stigmatisierung nach sich ziehen kann.

*Heute heißt es: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI)



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