Frau blaettert in einem Ordner mit Papieren

41. Tätigkeitsbericht des LfDI BW: Ein statistischer Überblick

Artikel 59 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet die Datenschutzaufsichtsbehörden zur jährlichen Erstellung eines Berichts über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit. Somit hat die Datenschutzaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg auch für den Berichtszeitraum 2025 einen solchen Tätigkeitsbericht erstellt.

Der 41. Tätigkeitsbericht „Menschen schützen – Technik gestalten“ des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) zeigt, dass ein großer Beschwerde- und Beratungsbedarf im Jahr 2025 bestand und dass die technische Weiterentwicklung (wie bspw. Künstliche Intelligenz) einen erheblichen Beratungsschwerpunkt darstellte. So bereits im Vorwort:

„Die Bedeutung von datenschutzkonform gestalteten Technologien unterstreicht der signifikante Anstieg der Beschwerdezahlen von über 90 % innerhalb eines Jahres, der nicht nur in der hiesigen Aufsichtsbehörde zu verzeichnen ist. Es zeigt sich: Der verantwortungsvolle und sichere Umgang mit ihren persönlichen Daten ist den Menschen wichtig. Wer nachhaltigen technischen Forstschritt will, braucht das Vertrauen der Menschen. Vertrauen wird nur geschaffen, wenn technische Entwicklung menschenzentriert erfolgt. So erklärt sich auch der Titel des 41. Tätigkeitsberichts: Menschen schützen – Technik gestalten. Das klingt selbstverständlich, ist aber nicht trivial.“

(41. Tätigkeitsbericht, LfDI BW, Vorwort, Hervorhebungen des Autors)

Wissensvermittlung und Weiterentwicklung im Fokus

Das Tätigkeitsfeld im Berichtszeitraum 2025 und die Entwicklung der Dienststelle positioniert der LfDI BW selbst folgendermaßen:

„Auch in diesem Jahr haben wir wieder intensiv die Landesregierung beraten im Gesetzgebungsprozess, waren im Austausch mit Städten und Gemeinden. Wir haben Unternehmen beraten und Handreichungen und Orientierungshilfen herausgegeben. Viele Bürgerinnen und Bürger haben wir mit bewährten und neuen Schulungs- und Veranstaltungsformaten angesprochen. Für uns als Aufsichtsbehörde ist es wichtig, dass wir unser Wissen einer breiten Öffentlichkeit vermitteln. Zugleich ist für uns als lernende Behörde elementar, neues Wissen in unser Haus holen.

Wir werden unseren konsequenten Beratungsansatz auch künftig fortsetzen, dabei weiter interdisziplinär arbeiten. Nur so können wir die Wissenschaftler_innen aus unseren exzellenten Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die großen und kleinen innovativen Unternehmen sowie die interessierte Bürgerschaft beraten.“

(41. Tätigkeitsbericht, LfDI BW, S. 17, Hervorhebungen des Autors)

Der Tätigkeitsbericht in Zahlen

Die nachfolgende Tabelle soll einen allgemeinen statistischen Überblick über den Berichtszeitraum 2025 geben und mit den Zahlen aus dem Berichtszeitraum 2024 eine Vergleichsmöglichkeit bieten.

* ohne telefonische Beratung
** Norm- und Gesetzgebungsverfahren sowie Verordnung und Verwaltungsvorschriften (vgl. hierzu auch 41. Tätigkeitsbericht, LfDI BW, S. 30 ff.)

Positionierung der Zahlen

Was für den Berichtszeitraum 2025 direkt ins Auge springt, ist die Anzahl der Beschwerden. Hier wurden in Summe 7673 Beschwerden registriert. Was eine Steigerung von gut 90 Prozent darstellt. Diesen signifikanten Anstieg an Beschwerden erklärt der LfDI BW auch mit der steigenden Bedeutung von datenschutzkonform gestalteten Technologien. Stellt aber auch klar, dass es kein landespezifisches Phänomen ist, sondern dass diese Entwicklung alle Datenschutzbehörden in der gesamten Bundesrepublik einschließt.

Ein weiterer interessanter Anstieg betrifft die gemeldeten Datenpannen. Im Berichtszeitraum 2025 wurden 4059 Datenpannen gemeldet. Zum Vergleich waren es im Jahr 2024 lediglich 3559. Dies entspricht einen Anstieg von knapp 15 Prozent. Hier lohnt sich ein historischer Vergleich mit dem Jahr 2017. Im Jahr 2017 wurden sogar nur 121 Datenpannenmeldungen vermerkt. Dies stellt einen Anstieg um 3938 gemeldete Datenpannen (ein Anstieg von über 3250 Prozent!). Kein statistisch erfasster Bereich (Beschwerden, Kontrollen, Beratungen, Datenpannen, etc.) hat seit 2017 auch nur annähernd solch einen Anstieg erfahren.

Fazit

Abschließend ist festzuhalten, dass auch dieser Tätigkeitsbericht des LfDI BW und insbesondere die erfassten Zahlen, die Präsenz und Bedeutung der datenschutzrechtlichen Themen und Herausforderungen für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen herausstellt. Diese stetige sich verändernde und weiterentwickelnde Datenschutzlandschaft hat zur Folge, dass – auch Jahre nach der Einführung der DSGVO – die Datenschutzaufsichtsbehörde selbst, aber auch die verantwortlichen Stellen einen stetigen Prüfungs- und Beratungsaufwand haben.



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