Die KRITIS-Auditor*innen-Schulung „Prüfkompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG“ vermittelt die fachlichen und methodischen Grundlagen für die Planung, Durchführung und Dokumentation von Prüfungen bei Betreibern kritischer Anlagen. Im Mittelpunkt stehen die regulatorischen Anforderungen, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgesehene Prüf- und Nachweisverfahren sowie die Anforderungen an eine nachvollziehbare, stringente und belastbare Prüfdurchführung und Prüfungsdokumentation.
Die notwendigen Inhalte zur Zulassung für eine anschließende Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI sind Gegenstand der Schulung. Die Prüfung selbst findet nicht im Rahmen dieses Bildungsangebotes statt, sondern muss anschließend beim BSI abgelegt werden.
Neben den rechtlichen und methodischen Grundlagen steht der Praxisbezug im Fokus: Die Teilnehmenden lernen, Anforderungen in konkreten Prüfhandlungen zu überführen, Nachweise fachgerecht anzusprechen, zu bewerten und Prüfergebnisse strukturiert und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Kenntnis der theoretisch vermittelten Inhalte werden mithilfe von Praxisbeispielen und kleineren Übungen sowie Gruppenarbeiten gefestigt.
Die Schulung richtet sich insbesondere an Auditor*innen sowie Prüfbegleiter*innen. Darüber hinaus eignet sich die Schulung für Personen, die mit der Informationssicherheit betraute Tätigkeitsfelder bei kritischen Betreibern ausüben (bspw. KRITIS-Beauftragte, Informationssicherheitsbeauftragte und Führungskräfte) und die das Prüfverfahren, die Erwartungen an Nachweise und die Bewertung der Umsetzung aus Perspektive des Prüfenden besser verstehen wollen.
Thematisch werden die vom Curriculum zum Schulungskonzept KRITIS-Auditor des BSI geforderten Inhalte vermittelt.
1. Tag:
- Kritische Analgen und gesetzliche Anforderungen (2 UE)
- Rechtsverordnung und Identifizierung (2 UE)
- Prüfungsvorbereitung (3 UE)
2. Tag:
- Grundlagenprüfung (4 UE)
- Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung (1. Teil = 3 UE)
3. Tag:
- Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung (2. Teil = 4 UE)
- Ergebnisse und Nachweise (3 UE)
Insgesamt 21 UE (1 UE á 60 Minuten) – lt. Curriculum des BSI
Manfred Bauer, M.A.
Informationssicherheitsexperte | Audits & Zertifizierungen
datenschutz cert
Matthias Mühlhause
Informationssicherheitsexperte | Audits & Zertifizierungen
datenschutz cert
Teilnahmenachweis durch die DSN Akademie mit UE-Angabe für die einzelnen Inhalte als notwendige Voraussetzung zum Nachweis für das BSI; die Prüfung wird vom BSI angeboten. Sofern Termine kommuniziert werden, wird dies in der Veranstaltung thematisiert.
Terminübersicht
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19.01. -
21.01.2027
GrundlagenkursKRITIS-Auditor*innen-Schulung – Prüfkompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG
3 Tage08:00 — 16:30Bremen2.340,00 € zzgl. USt. / 2.784,60 € -
02.03. -
04.03.2027
GrundlagenkursKRITIS-Auditor*innen-Schulung – Prüfkompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG
3 Tage08:00 — 16:30Bremen2.340,00 € zzgl. USt. / 2.784,60 € -
27.04. -
29.04.2027
GrundlagenkursKRITIS-Auditor*innen-Schulung – Prüfkompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG
3 Tage08:00 — 16:30Bremen2.340,00 € zzgl. USt. / 2.784,60 € -
17.08. -
19.08.2027
GrundlagenkursKRITIS-Auditor*innen-Schulung – Prüfkompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG
3 Tage08:00 — 16:30Webinar2.340,00 € zzgl. USt. / 2.784,60 € -
05.10. -
07.10.2027
GrundlagenkursKRITIS-Auditor*innen-Schulung – Prüfkompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG
3 Tage08:00 — 16:30Bremen2.340,00 € zzgl. USt. / 2.784,60 €
Hinweis: Zurzeit sind noch keine Schulungstermine veröffentlicht, da der Antrag auf Anerkennung als Schulungsanbieter für diese Schulung beim BSI noch läuft. Sofern und sobald eine positive Rückmeldung durch das BSI erfolgt, wird die Anmeldemöglichkeit freigeschaltet.
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Katharina Reeschke
Bildungskoordinatorin
Telefon: +49 421 69 66 32-359
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