Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht Leitfaden für Data-Breach-Meldungen
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden die Datenpanne der zuständigen Aufsichtsbehörde. In welchem Umfang dies zu geschehen hat, wird seit Inkrafttreten der [...]