beA geht offline ins neue Jahr
beA, das besondere elektronische Anwaltspostfach, sollte ab dem 1.1.2018 für Rechtsanwälte verpflichtend sein. Die hierzu erlassenen Regelungen finden sich in den §§ 19 ff der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen [...]