Schwimmbad

KI am Beckenrand: Was ist erlaubt?

Ein voller Samstag im Hallenbad: Das Becken ist voll, am Rand behält eine einzelne Badeaufsicht Dutzende Schwimmende im Blick. Gerät jemand in Not, geschieht das oft still und unauffällig. Selbst die aufmerksamste Aufsicht kann nicht überall gleichzeitig hinsehen. Immer mehr Bäder setzen deshalb auf künstliche Intelligenz als zusätzliches Paar Augen. Kameras über dem Becken liefern Bilder, eine Software erkennt auffällige Bewegungen und schlägt beim Personal Alarm. Für die Sicherheit der Badegäste ist das ein echter Gewinn. Wer jedoch Menschen in Badekleidung filmt und ihre Bewegungen automatisiert auswerten lässt, greift tief in ihre Privatsphäre ein. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat deshalb Ende September 2026 eine Prüfung gestartet: Er will wissen, wie Schwimmbäder künstliche Intelligenz für die Badeaufsicht nutzen. Was dahintersteckt und worauf Betreiber jetzt achten sollten, zeigt dieser Überblick.

Worum geht es?

Die Behörde hat zehn Hallen- und Freibäder in Niedersachsen angeschrieben. Zunächst will sie klären, ob dort überhaupt KI zur Überwachung der Becken eingesetzt wird, und wenn ja, welche personenbezogenen Daten dabei anfallen. Es handelt sich um eine Befragung, mit der die Aufsicht sich ein Bild verschaffen und die Bäder nach eigener Aussage auch beim rechtskonformen Einsatz unterstützen will. Die Ergebnisse sollen bis Jahresende veröffentlicht werden. Landesbeauftragter Denis Lehmkemper hält solche Systeme durchaus für eine mögliche Hilfe, mahnt aber zu besonderer Sorgfalt, wenn Kameras auf Badegäste gerichtet sind.

So funktioniert die Technik

Wie solche Ertrinkenden-Erkennungssysteme im Einzelnen arbeiten, haben wir bereits im Sommer 2024 in unserem Beitrag „KI im Schwimmbad“ beschrieben. Kurz zusammengefasst: Die gängigen Systeme arbeiten mit mehreren Kameras über dem Wasser. Die Software erkennt die Körper im Becken, rechnet sie häufig in abstrakte Umrisse oder Vektordaten um und wertet deren Bewegungen aus. Deutet ein Muster auf eine Notlage hin, erhält die Aufsicht einen Alarm, etwa auf eine Smartwatch, samt Angabe der Stelle im Becken. Im Einsatz ist das etwa seit 2023 im Osnabrücker Nettebad und seit Ende 2024 im Hamburger Bille-Bad.

Für die datenschutzrechtliche Bewertung ist ein Punkt wichtig: Auch wenn das Personal am Ende nur einen Punkt auf einem Beckenplan sieht, nehmen die Kameras zunächst echte Videobilder auf. Ob diese gespeichert werden, wie lange, wo sie verarbeitet werden und wer darauf zugreifen kann, entscheidet über das datenschutzrechtliche Risiko für die Badegäste.

Was die Aufsicht wissen will

Der Fragenkatalog zeigt, worauf es ankommt: Funktionsumfang der Systeme, Art der ausgewerteten Daten – vom Livebild bis zum bloßen Bewegungsprofil –, erfasste Bereiche und Zeiten, Schutzmaßnahmen für Badegäste und Beschäftigte sowie mögliche Datenflüsse in Staaten außerhalb der EU.

Was andere Aufsichtsbehörden sagen

Niedersachsen ist nicht die erste Behörde, die sich mit dem Thema befasst. Schon 2019 hatte die Datenschutzkonferenz, das gemeinsame Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden, in einem Papier für privat betriebene Schwimmbädern festgehalten: Die allgemeine Gefahr, die das Baden mit sich bringt, rechtfertigt allein noch keine Videoüberwachung. Denkbar ist eine reine Livebeobachtung ohne Aufzeichnung an Stellen, die nachweislich besonders riskant oder schwer einsehbar sind, etwa an Rutschen oder Sprungtürmen. In Baden-Württemberg kontrollierte die Aufsicht 2024 zwei Bäder; für kommunale Betreiber fehlte damals eine gesetzliche Grundlage für die KI-Auswertung. Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk hat im Juni 2025 betont, dass in Freizeiteinrichtungen besonders strenge Maßstäbe gelten, weil die Gäste wenig bekleidet und viele von ihnen Kinder sind. KI dürfe die Aufsicht durch Menschen nur ergänzen, nicht ersetzen, da die Systeme noch Fehler machen. In Bremen wurde im September 2026 ein System mit 19 Kameras vorerst nicht gestartet, weil die Datenschutz-Folgenabschätzung fehlte.

Was Bäder jetzt tun sollten

  1. Früh planen: Datenschutzbeauftragte vor dem Kauf einbinden, die Rechtsgrundlage klären und die Datenschutz-Folgenabschätzung vor der Inbetriebnahme abschließen.
  2. Menschen bleiben zuständig: Die KI ergänzt die Aufsicht, sie ersetzt kein Personal.
  3. Daten sparsam verarbeiten: Kameras ohne Badegäste einrichten, Beckenränder und Liegeflächen ausblenden, Bilder möglichst lokal statt in der Cloud auswerten und Rohvideos gar nicht oder nur sehr kurz speichern.
  4. Tabuzonen respektieren: Umkleiden, Duschen und Toiletten dürfen niemals erfasst werden; Gastronomie und Ruhebereiche nur, wenn es dafür einen eigenen, tragfähigen Grund gibt.
  5. Anbieter genau prüfen: Auftragsverarbeitungsvertrag schließen, Datenflüsse ins Ausland klären und festlegen, ob der Hersteller Bilder für das KI-Training nutzen darf – dafür bräuchte es eine eigene Rechtsgrundlage.
  6. Offen informieren: Sichtbare Hinweise am Eingang und am Becken sowie eine verständliche Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO.
  7. Beschäftigte mitnehmen: Weil auch das Personal ins Bild gerät, ist der Betriebs- oder Personalrat zu beteiligen. Eine Leistungskontrolle der Aufsicht über die Kameras sollte ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Fazit

KI kann helfen Leben zu retten und die Aufsichtsbehörden stellen sich dem nicht grundsätzlich entgegen. Sie erwarten aber, dass Bäder vorher prüfen statt nachher zu reparieren: mit klarer Rechtsgrundlage, Datenschutz-Folgenabschätzung, sparsamer Technik und offener Information. So bleibt auch das Vertrauen der Gäste erhalten.



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