Geräteübergreifendes Tracking mittels UserID
Das Tracking eines Gerätes anhand von Cookies sagt bereits viel über den Besucher einer Website aus. Mittlerweile beschränkt sich das Surfen im Internet allerdings nicht mehr nur auf ein einzelnes Gerät. In der Realität nutzt eine Person mehrere Geräte, z. B. Smartphone, Tablet und Laptop, um eine Website zu besuchen. Bot Google Analytics früher keine Möglichkeit, einen Nutzer geräteübergreifend zu tracken, ändert sich dies durch Google Universal Analytics. So ist es möglich, dass Websitebetreiber einem Nutzer, der sich mit persönlichen Zugangsdaten in einen personalisierten Bereich einloggt, eine sog. UserID zuweisen. Greift derselbe Nutzer mit unterschiedlichen Endgeräten auf seinen personalisierten Bereich der Website zu, kann diese UserID vom Websitebtreiber an Google Universal mitgeteilt werden und die Nutzungsprofile der verschiedenen Endgeräte verknüpft werden. Auf diese Weise ist ein geräteübergreifendes Tracking möglich und dem Websitebetreiber können detaillierte Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Hierzu ein Beispiel: Ein Kunde besucht den Onlineshop eines Unternehmens. Mit der Zeit loggt er sich hier mit seinem Smartphone, seinem Tablet und zusätzlich mit seinem Laptop ein. Das Unternehmen ordnet dem Kunden mit Hilfe von Google Universal Analytics beim ersten Login eine eindeutige UserID und im Folgenden pro Gerät eine sog. ClientID zu. Diese IDs übermittelt das Unternehmen jedes Mal, wenn sich der Nutzer im Onlineshop einloggt, an Google. Auf diese Weise ist Google Universal Analytics in der Lage, die drei verwendeten Geräte und deren Nutzungsprofile dem Kunden zuzuordnen.
Anreicherung mit Offline-Inhalten
Doch Google Universal Analytics bietet noch weitere Möglichkeiten. Sofern ein Websitebetreiber einen Nutzer identifiziert und ihm eine UserID zugeordnet hat, ist es möglich, das Profil dieses Nutzers um weitere Daten anzureichern, die in keinem Zusammenhang mit dem Besuch der Website stehen. Hierzu speichert das Unternehmen die UserID des Kunden z. B. zusätzlich im eigenen CRM-System. Über eine von Google Universal Analytics zur Verfügung gestellte Schnittstelle, kann das Unternehmen weitere Ereignisse an Google Universal Analytics melden.
Auch hierzu ein Beispiel: Das Unternehmen meldet den Versand von Katalogen, telefonische Bestellungen und Warenrückgaben bestimmter UserIDs an Google Universal Analytics. Auch der Einsatz der vom Unternehmen ausgegebenen Kundenkarten, die bei Einkäufen in den vor-Ort Filialen des Unternehmens des Öfteren genutzt werden, können über eine Schnittstelle des Kassensystems an Google Universal Analytics mitgeteilt und mit den vorhandenen Profilen anhand der UserID verknüpft werden.
Ist der Einsatz von Google Universal Analytics datenschutzrechtlich zulässig?
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