Betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Betriebliche Vorsorgeuntersuchungen haben nicht nur in der Vergangenheit für skandalträchtige Schlagzeilen, wie z. B. "Bluttest bei Daimler - Schikanierte Bewerber", gesorgt (Online-Dienst der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Ende Oktober 2009). Auch heute noch sind betriebsärztliche Untersuchungen - ob zur Einstellung eines Bewerbers oder als Vorsorgemaßnahme während eines laufenden Arbeitsverhältnisses - allgemein dazu geeignet, datenschutzrechtliche Unsicherheit auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses zu begründen. Der folgende Text möchte Sie näher über diesen Themenkreis informieren.

Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es?



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Ist bei Jugendarbeitsschutzuntersuchungen eine zusätzliche Einstellungsuntersuchung notwendig, über die der Arbeitgeber eine gesonderte ärztliche Bescheinigung bekommt, in der die Angaben über den Untersuchungsbefund in Form ´´Geeignet, bedingt geeignet, geeignet unter bestimmten Voraussetzungen und nicht geeignet ´´ angegeben werden ??

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Ein Jugendlicher, also eine Person,die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt ist, muss, wenn er in das Berufsleben eintritt, untersucht werden.

Der Arbeitgeber erhält vom untersuchenden Arzt eine Bescheinigung, dass die Untersuchung stattgefunden hat. Ferner sind in der Bescheinigungen die Arbeiten zu vermerken, durch deren Ausführung der Arzt die Gesundheit oder die Entwicklung des Jugendlichen für gefährdet hält (§ 39 Abs. 2 JArbSchG).

Die Untersuchung muss nicht durch einen Arzt des Arbeitgebers (z. B. Betriebsarzt) erfolgen. Der Jugendliche kann sich bei seinem Hausarzt untersuchen lassen und lässt seinem Arbeitgeber die Bescheinigung zukommen.

Sofern davon losgelöst eine Eignungsuntersuchung erforderlich ist, hat diese im Rahmen des Einstellungsprozesses zu erfolgen.

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Danke für Ihre Beantwortung ! Im Formular für die JArbSch Untersuchung sind die Felder für die Ausführungen des untersuchenden Arztes vorhanden, die mit einer möglichen Gefährdung des Jugendlichen für dessen Entwicklung und Gesundheit im Zusammenhang stehen. Zusätzlich wird in dem Betrieb neben der JArbSch Untersuchung eine Einstellungsuntersuchung durchgeführt bei dieser erweiterte Untersuchungen stattfinden. Darüber erhält der Arbeitgeber zusätzlich zur Kopie der JArbSch Untersuchung eine ärztliche Bescheinigung mit den Angaben über ´´geeignet / nicht geeignet ´´.


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Hallo,

ich bin 36 und fast zwei Jahre in meiner aktuellen Beschäftigung. Jetzt habe ich von der

Personalabteilung eine Einladung zur ärztlichen Vorsorgeuntersuchung G37 plus Erstuntersuchumg bekommen. Ich arbeite im Büro und wundere mich das es erstens so spät und zweitens Verpflichtend sein soll. Muss ich das tun? Weil ehrlich gesagt kommt mir das etwas merkwürdig vor. Danke und Gruß


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