Ausschnitt von einen ADV-Vertrag.

Auftragsverarbeitung

Die Frage, was eigentlich als Auftragsverarbeitung gilt und wie Abgrenzungen zu anderen Formen der Verarbeitung vorzunehmen sind, beschäftigt uns immer wieder. Grund genug, sich dieser Frage auch einmal für den bequemen Zwischendurch-Genuss vor dem Fernseher zuzuwenden.

Im Mittelpunkt steht dabei das Phänomen, dass diese Verträge häufig – wenn auch nicht überwiegend, so doch zahlenmäßig deutlich spürbar – nach dem Prinzip Gießkanne gewissermaßen in der Landschaft verteilt werden, ohne dass es wirklich nötig wäre.

Dieses und auch weitere Videos können Sie sich auf unserem YouTube-Channel ansehen. (Video startet beim Klick auf das Bild.)

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das ist ja der reine Hohn: Videos auf YouTube veröffentlichen und dann vor Googles Tracking warnen. Ausgerechnet Datenschutz Nord macht sowas. Weshalb veröffentlicht ihr nicht auf einem sauberen Weg, und wenn es der eigene Webserver wäre?

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Guten Tag Herr Schmees,

wir haben uns lange überlegt, wie (und wo) wir uns im Internet präsentieren, um über das Thema Datenschutz zu informieren. Neben der Idee, diesen Blog ins Leben zu rufen, informieren wir mittlerweile auch auf Twitter und YouTube und sind als Podcast abrufbar. Für die Teilnahme bei YouTube haben wir uns entschieden, um auf den Portalen Informationen zum Datenschutz zu streuen, die auch von einer breiten Masse genutzt werden. Unsere Videos haben wir in der Weise in unseren Blog eingebettet, dass eine automatische Verbindung zu den Servern von YouTube unterbunden wird und so, dass im Falle der Einbettung der erweiterte Datenschutzmodus genutzt wird (wir hatten hier vor einigen Jahren über diese Funktion berichtet https://www.heise.de/select/ct/2016/1/1451711441689162).

Wir überlegen aber aufgrund Ihrer Anfrage gerade, die Videos zusätzlich auch noch so bereitzustellen, dass man YouTube zwar nutzen kann, aber nicht muss, wenn man unsere Videos sehen möchte (eine Idee ist es, die Videos auch bei uns zu hosten und zumindest als Download bereitzustellen bzw. über einen von unseren Servern bereitgestellten Videoplayer aufzurufen). Wir besprechen die Änderungen aber intern gerade noch und brauchen ein wenig Zeit hierfür.

Wir hoffen, dass wir Sie auch weiterhin als kritischen Leser (und in Zukunft vielleicht auch als Zuschauer) bei uns begrüßen können.

Schöne Grüße,

die Blogredaktion


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Ist für die Einbettung von YouTube Videos Dritter auf der Webseite ein AV-Vertrag mit Youtube notwendig (analog google analytics) oder nicht?

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Hallo Dirk,

sofern es rein um die Einbettung des Videos geht und kein eigenes Tracking damit bezweckt ist - Sie erwähnten Google Analytics zum Vergleich - fällt dies nicht unter die Regelung zur Auftragsverarbeitung.

Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.

Schöne Grüße,

Stefan R. Seiter


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