Informationssicherheit ist aufgrund der umfassenden Digitalisierung von Arbeitsprozessen in Wirtschaft und Verwaltung ein unerlässliches Thema geworden. Zur Umsetzung der wesentlichen Sicherheitsmaßnahmen sind grundlegende Kenntnisse vorhandener Vorgaben, geltender Rechtsvorschriften bzw. Gesetze und deren Bedeutung für den eigenen Einsatzbereich unerlässlich. 

Das eintägige Seminar vermittelt das notwendige Wissen über die grundlegenden datenschutzrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) sowie der erforderlichen Risikoanalyse im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Die vorhandenen gesetzlichen Vorgaben aus dem Strafrecht, dem Wettbewerbsrecht usw. werden aufgezeigt und die sich daraus ergebenden Anforderungen (Datenschutzerklärungen, Protokollierungen, Informationserfordernisse etc.) dargelegt. Ziel ist es, ein Grundverständnis für rechtliche Vorgaben zu erlangen, um diese an die jeweilige Organisation anpassen zu können.

Das Seminar eignet sich zum Themeneinstieg für alle Interessierten, spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. 

Es kann außerdem zur allgemeinen Auffrischung für Fachkräfte sowie Auditoren und Auditorinnen (bitte beachten: es dient nicht als offizielle Auditor*innen-Schulung, der Besuch der Veranstaltung ist daher nicht für eine beabsichtigte Lizensierung geeignet) dienen. 

Die Schulung kann als zweites Modul zur Erlangung des IHK-Zertifikats zum Informationssicherheitsbeauftragten besucht werden (nähere Informationen hier).

  • Grundlagen des Datenschutzes in Abgrenzung zur Datensicherheit
  • Überblick der für die Datensicherheit relevanten Regelungen
  • Sicherheit der Datenverarbeitung
  • Art. 32 DSGVO
  • Strafrechtliche Regelungen (§§ 201 ff. StGB)
  • Wettbewerbsrechtliche Zusammenhänge
  • Protokollierungsanforderungen und deren Grenzen
  • Haftungsregelungen  

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung der dsn Akademie.


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