Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die gemeinsame Verantwortlichkeit fester Bestandteil des nationalen Datenschutzes geworden. Legen mindestens zwei Verantwortliche gemeinsam die Mittel und Zwecke der Verarbeitung fest, findet sich für diese gemeinsame Verantwortlichkeit nunmehr eine Regelung im Art. 26 DSGVO. 

Doch zur konkreten Umsetzung bestehen oftmals noch eine Vielzahl an Fragen: Wie gestaltet sich eine gemeinsame Verantwortlichkeit, woran erkenne ich eine solche, welche Rechte und Pflichten ergeben sich ggf. daraus?

In unserem eintägigen Präsenzseminar erhalten Sie eine Einführung in die Grundlagen der gemeinsamen Verantwortlichkeit. Hierbei wird auf die Abgrenzung zur Auftragsverarbeitung und der Datenübermittlung eingegangen. Anhand von aktuellen Anwendungsbeispielen wird Ihnen das Rechtsinstitut der gemeinsamen Verantwortlichkeit anhand eines Mustervertrages praxisorientiert vorgestellt.

Das Seminar eignet sich insbesondere für Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren*innen und Interessierte, die die allgemeinen Themen zur Datenschutz-Grundverordnung bereits kennen und ggf. Aufgaben im Bereich der Prüfung und Verhandlung datenschutzrechtlicher Verträge wahrnehmen bzw. zukünftig wahrnehmen wollen.

  • Grundlagen der gemeinsamen Verantwortlichkeit
  • Abgrenzung zur Auftragsverarbeitung und Datenübermittlung
  • Rechte und Pflichten der gemeinsam Verantwortlichen
  • Zwingende Vertragsinhalte
  • Haftungsfragen
  • Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten
  • Praktische Fallbeispiele
  • Besprechung/Diskussion der Inhalte eines Mustervertrages

Terminübersicht

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Katharina Reeschke
Bildungskoordinatorin
Telefon: +49 421 69 66 32-359

Brita Stockmann
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