Das Einblicksrecht des Betriebsrates in nicht anonymisierte Listen über die Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 07.05.2019, Az. 1 ABR 53/17, entschieden, dass dem Betriebsrat ein Einblicksrecht in nicht anonymisierte Listen über die Bruttoeinkommen und Gehälter der Arbeitnehmer nach § 80 Abs. 2 S. 2 2. Halbsatz BetrVG [...]