Wenn Kranke nicht erfahren dürfen, wie krank sie sind
Patientinnen und Patienten haben das Recht, vom Arzt oder Krankenhaus eine Kopie ihrer Patientenakte zu erhalten. Das ergibt sich aus § 630 g BGB. Gleichzeitig haben sie diesen Anspruch auf eine vollständige Kopie ihrer Akte aufgrund Art. 15 Abs. 3 DSGVO. [...]