Datenschutzverletzungen (Datenschutzpannen) – KurzWebinar

Erkennen und richtig reagieren

Thema

Gemäß Art. 33 DSGVO muss der/die Verantwortliche die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, der zuständigen Aufsichtsbehörde (vgl. Art. 51 DSGVO) melden. Häufig wird sich beim Verantwortlichen jedoch erst bei Eintritt der Datenschutzverletzung die Frage gestellt, wie dann im Einzelfall vorzugehen ist. Dabei kann schon der Verlust eines Smartphones, eines Laptops oder sonstiger Speichermedien bzw. das Versenden einer Mail an den falschen Adressaten eine Meldepflicht auslösen.

   

Webinarziel

In diesem KurzWebinar erläutern wir komprimiert, wie Sie Datenpannen erkennen und richtig reagieren. Zudem werden der Diskussion, dem Networking und der Aufbereitung von Teilnehmerproblemen Raum gegeben.