Die Datenschutz-Grundverordnung geht an verschiedenen Stellen davon aus, dass getroffene Maßnahmen geprüft werden (vgl. Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO) bzw. Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Wo aber die Unterschiede sind, wie ein Zertifizierungsverfahren überhaupt aussieht, welche Regelungen diese überhaupt vorsehen und wie ein Audit beim Auftragnehmer ggf. vorzunehmen ist, sind oftmals Fragen, die kaum einer ohne Schwierigkeiten beantworten kann.
Im Rahmen des KurzWebinars werden Regelungen aufgezeigt, die Audits verlangen, die Vorgehensweise im Rahmen eines Audits erläutert und Hilfestellung zu möglichen Vorarbeiten geboten.
Das halbtägige Webinar (4 Std.) untergliedert sich in zwei Teile, einem Vortrag und einer praktischen Übung nach einer 30 minütigen Pause. Im ersten Teil werden zunächst die wesentlichen Begrifflichkeiten und rechtlichen Vorgaben komprimiert erläutert, während es im zweiten Teil um die praktische Umsetzung geht, im Rahmen dessen anhand von Mustern, Beispielen und Übungen die möglicherweise auftretenden Fragen geklärt bzw. diskutiert werden.
Für alle Interessierte, insbesondere Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinator*innen, Geschäftsführung, Sachbearbeiter*innen und alle sonstige im Datenschutz involvierte Personen.
Vorkenntnisse sowie eine besondere technische Ausstattung sind nicht notwendig. Sie benötigen einen internetfähigen mit Audio ausgestatteten Rechner. Darüber hinaus bieten Videokamera und Headset die Möglichkeit die Teilnahme an dem Webinar komfortabler zu gestalten, sprechen Sie uns aber gerne auch hierzu direkt an.
Nach Abschluss des KurzWebinars erhalten Sie einen Teilnahmenachweis der datenschutz nord Akademie.
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