Datenschutzbeauftragte/r - KurzWebinar
Anforderungen, Benennung und Aufgaben
Thema
Gemäß Art. 37 DSGVO müssen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter eine(n) Datenschutzbeauftragte/n benennen, sofern die genannten Voraussetzungen vorliegen. Deren Stellung und Aufgaben ergeben sich sodann aus Art. 38 DSGVO bzw. Art. 39 DSGVO.
Webinarziel
In diesem KurzWebinar erläutern wir komprimiert die Notwendigkeit der Benennung, konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit (bspw. Stundenumfang, Pflichten) und Haftung. Zudem werden der Diskussion, dem Networking und der Aufbereitung von Teilnehmerproblemen Raum gegeben.