Sozialdatenschutz für Behörden – Jobcenter, Jugend- und Sozialämter sowie für andere Behörden (1-tägig)

Thema

Öffentliche Stellen arbeiten täglich mit einer Vielzahl personenbezogener Daten, die dem Sozialgeheimnis des § 35 SGB I unterliegen. Das Sozialgesetzbuch X enthält überdies für die Verarbeitung der Sozialdaten (§§ 67 ff. SGB X) spezielle Regelungen zu einzelnen Datenverarbeitungen und -übermittlungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen sich darüber hinaus der Herausforderung ausgesetzt, je nach Aufgabenerfüllung weitere Besonderheiten zu beachten, etwa:

  • §§ 50 ff. SGB II für Jobcenter;
  • §§ 61 ff. SGB VIII für Jugendämter;
  • Leistungen nach dem AsylbLG;
  • Tätigkeiten der Betreuungsbehörden.

So müssen sich alle Beteiligten nicht selten die Frage stellen: Welche Vorschriften sind für welche Tätigkeiten anzuwenden? Welche Informationen darf ich in welchem Fall mit anderen Stellen austauschen? Welche Informationen darf ich Angehörigen erteilen, insbesondere bei Sprachschwierigkeiten? Was darf in die Akte, wenn ich damit meinen Kolleginnen und Kollegen wichtige Informationen zur Verfügung stelle?

   

Seminarziel

Dieses eintägige Seminar zum Sozialdatenschutz geht auf die individuellen Anforderungen und Rechtsbereiche des jeweiligen Fachbereichs von Behörden ein, indem zunächst die allgemeinen Grundlagen des Sozialdatenschutzes vermittelt werden, um dann in einem zweiten Teil des Seminars die jeweiligen Besonderheiten herauszuarbeiten. Bei ausreichenden Anmeldungen und verschiedenen Aufgabenbereichen der Teilnehmergruppe, werden hierzu am Nachmittag ggf. die jeweiligen Besonderheiten in gesonderten Kleingruppen vermittelt, gemeinsam diskutiert und die erarbeiteten Ergebnisse am Ende der gesamten Gruppe zusammenfassend vorgestellt.