Kirchlicher Datenschutz – Datenschutzrecht der Evangelischen und Katholischen Kirche (1-tägig)

Thema

Welches Datenschutzrecht gilt in Einrichtungen der Evangelischen oder Katholischen Kirche - Bundes- oder Landesrecht? Weder noch!

Religionsgemeinschaften können ihre Angelegenheit in ihrem Zuständigkeitsbereich frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Das gilt auch für den Datenschutz, sofern zum Stichtag 25.5.2018 (Anwendungsbeginn der DSGVO) ein adäquates kirchliches Datenschutzrecht bestand (Art. 91 DSGVO). Aus diesem Grund haben die

  • Evangelische Kirche mit dem neuen Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) und die
  • Katholische Kirche mit dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)

zum 24.5.2018 eigene Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in ihren Zuständigkeiten geschaffen.

Das Kirchliche Datenschutzrecht ist dem weltlichen Recht zwar oftmals ähnlich, weist aber im Detail durchaus spezifische Besonderheiten auf. Deren Kenntnis ist erforderlich, um den Datenschutz in Kirchengemeinden, Einrichtungen der Diakonie, Caritas oder weiteren kirchlichen Institutionen adäquat umzusetzen.

  

Seminarziel

Im Rahmen der Schulung werden die relevanten Datenschutzregeln des Kirchenrechts vorgestellt. Dabei wird auf die Interessen bzw. den Wissensstand der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Rücksicht genommen und Themenschwerpunkte individuell mit diesen abgestimmt. Gegenstand der Schulung sind außerdem Musterformulare, Merkblätter und wertvolle Tipps für die Praxis.