Joint Control – Die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (1-tägig)
Thema
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die gemeinsame Verantwortlichkeit fester Bestandteil des nationalen Datenschutzes geworden. Legen mindenstens zwei Verantwortliche gemeinsam die Mittel und Zwecke der Verarbeitung fest, findet sich für diese gemeinsame Verantwortlichkeit nunmehr eine Regelung im Art. 26 DSGVO.
Doch zur konkreten Umsetzung bestehen oftmals noch eine Vielzahl an Fragen: Wie gestaltet sich eine gemeinsame Verantwortlichkeit, woran erkenne ich eine solche, welche Rechte und Pflichten ergeben sich ggfls. daraus?
Seminarziel
In unserem eintägigen Präsenzseminar erhalten Sie eine Einführung in die Grundlagen der gemeinsamen Verantwortlichkeit. Hierbei wird auf die Abgrenzung zur Auftragsverarbeitung und der Datenübermittlung eingegangen. Anhand von aktuellen Anwendungsbeispielen wird Ihnen das Rechtsinstitut der gemeinsamen Verantwortlichkeit anhand eines Mustervertrages praxisorientiert vorgestellt.