Datenschutz für Betriebsräte – Informations- und Mitbestimmungsrechte im Rahmen des Datenschutzes (1-tägig)

Thema

Ein Betriebsrat hat u. a. die betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe „... darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“ (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Dies umfasst ebenso die Einhaltung des Datenschutzes bzw. die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergebenden Rechte und Pflichten. Hinzu kommen zahlreiche Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, deren Wahrnehmung ohne die Kenntnis der maßgebenden datenschutzrechtlichen Vorschriften nur schwer möglich ist. Insbesondere im eigenen Betriebsratsbüro tritt außerdem der eigene Umgang des Gremiums mit personenbezogenen Daten hinzu. Dem Betriebsrat ist es daher dringend angeraten sich im Datenschutz ausreichendes Wissen anzueignen, um angemessen auf die Einführung und Anwendung neuer Technologien reagieren zu können!

   

Seminarziel

In diesem 1-tägigen Seminar werden die wesentlichen Mitbestimmungs- und Informationsrechte des Betriebsrates bei datenschutzrelevanten Themen dargelegt. Neben den rechtlichen Grundlagen werden aktuelle Trends, wie Cloud-Computing und die dienstliche Nutzung privater Smartphones (Bring Your Own Device) besprochen und Lösungen durch Betriebsvereinbarungen erörtert. Darüber hinaus werden aber auch die Mitwirkung bei Pflichten des Verantwortlichen (bspw. Datenschutz-Folgenabschätzung) und die Verarbeitung personenbezogener Daten im Betriebsratsbüro anhand praxisnaher Beispiele sowie aktueller Gerichtsentscheidungen erörtert und miteinander diskutiert.