Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, PIA) – Die DSFA im Sinne des Art. 35 DSGVO (1-tägig)

Thema

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Pflicht zur Vornahme einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Verantwortlichen neu ins Datenschutzrecht mit aufgenommen worden.

Besteht ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person, so hat der/die Verantwortliche gemäß Art. 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.

Doch zur konkreten Umsetzung bestehen oftmals noch eine Vielzahl an Fragen: Wann ist eine DSFA notwendig (Schwellwertanalyse), wer muss diese durchführen, wer ist zu beteiligen, was sind die konkreten Inhalte, wie funktioniert eine Risikoanalyse, was sind mögliche Gegenmaßnahmen und in welcher Form muss eine DSFA dokumentiert werden?

Seminarziel

In unserem eintägigen Präsenzseminar erhalten Sie eine Einführung in die Grundlagen der Datenschutz-Folgenabschätzung. Die möglichen Methoden zur Durchführung einer DSFA sowie der notwendigen Risikoanalyse werden aufgezeigt und Umsetzungs- sowie Dokumentationsmöglichkeiten anhand aktueller Anwendungsbeispiele praxisorientiert aufgezeigt und in Form eines Workshops aufgearbeitet.