Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK 5-tägig)
Thema
Unternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Dies gilt z. B., wenn in der Regel zwanzig Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Größe eines Unternehmens bzw. der Anzahl der Beschäftigten kann eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten außerdem bestehen, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet. Darüber hinaus gilt die Pflicht im Falle dessen, dass Verarbeitungen im Auftrag vorgenommen werden sollen oder die Verarbeitung einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegt.
Doch auch jenseits der gesetzlichen Benennungspflichten hat der Datenschutz in der Privatwirtschaft an Bedeutung gewonnen: „Wer Fehler macht, landet schneller in den Schlagzeilen, als ihm lieb ist.“ An die Qualifikation von Datenschutzbeauftragten sind hohe Anforderungen gestellt: Geeignet ist nur, wer das erforderliche Fachwissen besitzt (Art. 37 Abs. 5 DSGVO).
Seminarziel
Die fünftägige Fortbildung „Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK)“ dient dem Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DS-GVO). Neben den datenschutzrechtlichen Grundlagen lernen Sie, wie der Datenschutz in der Praxis organisiert werden muss und welches die ersten Maßnahmen sind, die als Datenschutzbeauftragte*r umgesetzt werden sollten.
Das Seminar entspricht dem anerkannten Qualifizierungsstandard der deutschen Industrie- und Handelskammern und bietet allen Teilnehmenden die Möglichkeit – durch Abnahme eines schriftlichen Abschlusstests – das Zertifikat „Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK)“ zu erwerben. Der Abschlusstest wird im Rahmen des Seminars angeboten. Das IHK-Zertifikat (in Deutsch und in Englisch) zum „Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (IHK)“ wird von der Industrie- und Handelskammer Bremen/Bremerhaven ausgestellt.