Beschäftigtendatenschutz (1-tägig)

Thema

Die Personalsachbearbeitung und die damit beschäftigte Personalabteilung ist in einem Unternehmen bzw. einer Behörde zumeist der Bereich, in dem die Einhaltung des Datenschutzes wesentlicher Bestandteil der täglichen Arbeit ist. Hintergrund ist die Verarbeitung zumeist sehr sensibler Daten der Beschäftigten. Kaum eine andere Abteilung hat so viele Informationen über Erkrankungen, Schwerbehinderung, Religion usw. Inzwischen enthält jedoch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zahlreiche Rechte und Pflichten, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind. Hinzu kommt, dass viele Unternehmen die bisherige Aufbewahrung der Unterlagen in Papierakten aufgeben bzw. schon aufgegeben haben und auf elektronische Angebote sowie externe Dienstleister umstellen. Auch werden für die Vielzahl an Informations- und Kommunikationswegen neue Lösungen angedacht, um dem immer stärker werdenden Interesse einer flexiblen Arbeitsortgestaltung gerecht zu werden. Das bedeutet aber für alle Beteiligten, dass neben den schon bekannten datenschutzrechtlichen Pflichten weitere zu klärende Fragen hinzutreten: Welche Daten dürfen verarbeitet werden, dürfen Cloud-Lösungen genutzt werden, wann müssen Datenschutz-Folgenabschätzungen vorgenommen werden, wie ist bei Telearbeit vorzugehen usw.

   

Seminarziel

Den Teilnehmenden werden die wesentlichen Datenschutzregelungen im Bereich der Verarbeitung von Beschäftigtendaten vermittelt. Dabei werden sowohl die grundlegenden Fragen zur Zulässigkeit der Datenverarbeitung als auch Sonderfälle besprochen. Anhand praxisnaher Beispiele wird die datenschutzkonforme Umsetzung der Datenverarbeitung aufgezeigt und unter Einbeziehung der Teilnehmenden deren Fragen diskutiert.