Gemäß Art. 4 der „Verordnung über künstliche Intelligenz“ (KI-Verordnung, KI-VO, engl. AI Act) müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, damit ihre Beschäftigen sowie andere Personen, die in ihrem im Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen, auch über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen“. Umzusetzen ist diese Anforderung bis zum 2. Februar 2025 (siehe Art. 113 lit. a KI-VO).

Sie wollen schon jetzt die wesentlichen Kenntnisse zur KI-Kompetenz erlangen und mit einem entsprechenden Dokument nachweisen? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich zusätzlich zu bereits vorliegenden Qualifizierungen (bspw. als Datenschutzbeauftragte*r, Datenschutzkoordinator*in, Informationssicherheits-Beauftragte*r etc.) frühzeitig weiterzubilden und bei Erreichen des notwendigen Wissens dieses zusätzlich mithilfe einer bestandenen Prüfung nachzuweisen. 

Unsere Schulung zur KI-Kompetenz ist in Modulen aufgebaut und die Auswahl der Kurs-Module (insg. 24 UE) kann in losgelöster Reihenfolge und zeitlicher Unabhängigkeit innerhalb eines Jahres erfolgen. So können Sie sich das erforderliche Wissen in dem für Sie passenden Tempo aneignen. Nach Abschluss der Prüfung bieten wir im Jahresrhythmus die entsprechenden Fortbildungen (mind. 8 UE) an, um auch in Zukunft den Nachweis jahresaktuell vorhalten zu können. Besuchen Sie schon jetzt die ersten Kurse, um bis zum 2. Februar 2025 bereits den Nachweis vorweisen zu können. 
 

Die Teilnehmenden erwartet eine praxisnahe Schulung, welche von unseren langjährigen Expert*innen durchgeführt wird. Aufbauend auf der bereits erlangten Ausbildung und/oder Qualifikation, können sich die Teilnehmenden in auf Ihre Bedürfnisse ausgerichteter Reihenfolge die notwendigen Kenntnisse zum Einsatz von KI innerhalb der eigenen Organisation aneignen. Ziel ist die Befähigung der Teilnehmenden, im eigenen Bereich das notwendige Wissen zum Einsatz von KI anwenden und entsprechende Themen zur organisationseigenen Diskussion stellen zu können.

  • Verantwortliche/Führungskräfte/Leitungen 
  • Datenschutzbeauftragte (DSB) / Datenschutzkoordinierende (DSKo)
  • Informationssicherheits-Expert*innen / Berater*innen
  • KI-Projektverantwortliche 
  • Beschäftigte von KI-Betreibenden
  • Interessenvertretungen (Betriebsrat/Personalrat)
  • Interessierte/Betroffene
  • Geeignet sind alle im Bereich der KI Wissensvermittlung angebotenen Veranstaltungen, die mehr als 4 UE am Tag aufweisen (nicht Sensibilisierungen) und entsprechend unter Zielgruppe ausgewiesen sind. (Hier Link)
  • Zu Fortbildung und Nachweis: Erhalt des Fachwissens, sind außerdem die angebotenen Veranstaltungen (bspw. KI-Kongress) geeignet.
  • Nach Erlangen der notwendigen 24 UE in den hierfür vorgesehenen Schulungen, haben Sie die Möglichkeit an einer der zu verschiedenen Terminen angebotenen Prüfung teilzunehmen. Erster Prüfungstermin ist im Januar 2025 (bitte verlinken dann damit) 

Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung eines individuell für Sie passenden Stundenplans. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an, wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur KI-Kompetenz-Qualifikation!
 


Terminübersicht

Momentan gibt es für diesen Kurs noch keine geplanten nächsten Termine. Bei Interesse können Sie uns gerne kontaktieren:


DSN Akademie
Telefon: +49 421 69 66 32-298
Fax: +49 421 69 66 32-11
E-Mail: akademie@dsn-group.de


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In unserem Veranstaltungsprogramm finden Sie alle geplanten Kurse für 2024 im Überblick.

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Ihre Ansprechpartnerinnen

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Oder rufen Sie uns direkt an: +49 421 69 66 32-298

Dr. Britta Alexandra Mester, Volljuristin
Leiterin Akademie | Senior Beraterin Datenschutz
Telefon: +49 421 69 66 32-360

Katharina Reeschke
Bildungskoordinatorin
Telefon: +49 421 69 66 32-359

Brita Stockmann
Bildungskoordinatorin
Telefon: +49 421 69 66 32-218


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