Überblick über gemeldete Datenpannen in 2022 in Sachsen und Berlin
Wenn eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erfolgt, ist der Verantwortliche nach Art. 33 DSGVO verpflichtet, unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme die zuständige Aufsichtsbehörde hierüber zu informieren [...]