Arbeitszeitschummeleien durch Videoüberwachung beweisen – ein Rohrkrepierer
Unpünktlichkeit kann bereits als Arbeitszeitbetrug gewertet und zu einer fristlosen Kündigung führen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits im Jahr 2011 festgestellt, in einem Fall, bei der eine Beschäftigte die Parkplatzsuche zur Arbeitszeit [...]