Need-to-know-Prinzip – der Schlüssel zur Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit innerhalb eines Unternehmens
Zu den Grundsätzen der Datenverarbeitung gehört u. a. der Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit (Artt. 5 Abs. 1 lit. f, 32 Abs. 1 lit. b DSGVO). Dieser besagt, dass personenbezogene Daten so verarbeitet werden müssen, dass ihre Integrität und Vertraulichkeit [...]