Befristet eingestellt und doch Datenschutzbeauftragter?
Jedes Unternehmen sollte einen Datenschutzbeauftragten haben. Für Unternehmen mit mindestens 20 Personen, die sich ständig mit personenbezogenen Daten am Computer auseinandersetzen ist dies nach § 38 BDSG sogar gesetzliche Pflicht. Das Unternehmen [...]