Datenschutzrelevante Gesetzesänderungen in der Jugendhilfe
Mit § 9b SGB VIII wird ein wichtiger Schritt zur besseren Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Jugendhilfe getan.
Mit § 9b SGB VIII wird ein wichtiger Schritt zur besseren Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Jugendhilfe getan.
Vereinsleben fängt früh an. Bereits nach wenigen Monaten gehen Kinder in Krabbelgruppen oder besuchen Schwimmkurse. Zunächst mit den Eltern. Jahre später, mit zunehmender Selbständigkeit, auch allein oder mit Freunden. Wichtige Bezugspersonen sind [...]