5.000 € Schadensersatz wegen Veröffentlichung eines Bildes ohne Einverständniserklärung
In der Entscheidung vom 25. März 2021 sprach die zuständige Kammer am Arbeitsgericht Münster (ArbG) einer Arbeitnehmerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 € zu. Die Beklagte, für die die Angestellte als Koordinatorin im Postdoc-Programm tätig ist, hatte zuvo [...]