Ohne Muttizettel und Ausweiskopie kommst Du hier nicht rein…
…zumindest, wenn der oder die Partygänger noch nicht volljährig sind. Denn nach § 5 Abs. 1 Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist die „Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person Kindern u [...]