Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Dieser Leitsatz gilt ganz besonders beim Einsatz von Auftragsverarbeitern. Auch wenn externe Dienstleister gem. Art. 28 DSGVO zur Einhaltung des Auftragsverarbeitungsvertrags vertraglich verpflichtet sind, bedeutet das nicht, dass sich der Verantwortliche [...]